Der folgende Text verweist auf Tabellen und Grafiken, die in der Internet-Version nicht verfügbar sind. Um die gedruckte Ausgabe zu erhalten, wenden Sie sich bitte an: E-Mail: ifo@ifo.de

Freier Welthandel und umweltverträgliche Entwicklung

Im Zeichen einer wachsenden Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen und einer fortschreitenden weltweiten Umweltzerstörung stehen die Wechselwirkungen zwischen internationalem Handel und Umwelt zunehmend im Zentrum wissenschaftlicher und politischer Diskussionen. Während weitgehend Einigkeit herrscht, daß mit der zunehmenden ökonomischen Verflechtung der Volkswirtschaften auch vermehrt ökologische Probleme einhergehen, besteht zwischen Verfechtern des Freihandels auf der einen und Umweltschützern auf der anderen Seite ein Dissens darüber, ob bzw. inwieweit Umweltschutzmaßnahmen mit Hilfe von handelspolitischen Instrumenten durchgesetzt werden sollten. Die zentrale Frage lautet daher: Wie können weitere handelsbedingte Umweltbelastungen verhindert und gleichzeitig ungerechtfertigte Handelsbeschränkungen vermieden werden? Dabei ist auch von Interesse, inwieweit das GATT/WTO-Regime Handelsbeschränkungen zum Zwecke des Umweltschutzes zuläßt und ob diesbezüglich Reformbedarf besteht.

Vor diesem Hintergrund wurde das ifo Institut von der Tokyo Club Foundation for Global Studies beauftragt, die Vereinbarkeit des zunehmenden globalen Handels mit einer nachhaltigen Entwicklung zu untersuchen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Freihandel unter den Bedingungen einer umweltverträglichen Entwicklung gewährleistet werden kann. Hierbei wurden sowohl Möglichkeiten untersucht, das GATT/WTO-Regelwerk selbst zu modifizieren, als auch die Schaffung übergeordneter Instanzen bzw. über die Freihandelsregeln hinausgehender Bestimmungen zugunsten des Schutzes unserer Umwelt in Betracht gezogen.1



Internationaler Handel wächst schneller als Weltproduktion

Der Welthandel stieg in den letzten zehn Jahren dreimal so stark an wie die weltweite Produktion. Der Abstand zwischen der Entwicklung des globalen Handelsvolumens auf der einen und des globalen Produktionsvolumens auf der anderen Seite wird immer größer: Während 1985 bis 1990 der weltweite Output im Durchschnitt lediglich um 2,8 Prozentpunkte langsamer wuchs als der weltweite Export von Waren, ergab sich 1993 bereits eine Differenz von 3,5 Prozentpunkten (vgl. Abb.).2

Die Haupttriebkraft des Welthandels sind die aus der internationalen Arbeitsteilung resultierenden Wohlfahrtsgewinne. Der Anstieg des Handels wie auch der Produktion ist allerdings zwischen den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich verteilt.

Regional gesehen liegen die Schwerpunkte des Welthandels bei den alten Industrieländern, allerdings mit einer Tendenz zur Verlagerung der Dynamik in die neuen Wachstumszentren in Südostasien. Am stärksten wuchsen 1993 die Exporte Lateinamerikas mit 10% und der sechs Dynamic Asian Economies (DAES) mit 9% im Vergleich zum Vorjahr.3

Auch Schätzungen bis 1997 ergeben ein deutlich stärkeres Wachstum des Handelsvolumens in bestimmten den Entwicklungsländern zugeordneten Staaten als in den Industrieländern (vgl. Tabelle). So wird für den asiatischen Raum auch für 1997 mit zweistelligen Zuwachsraten beim Export gerechnet, während für die Industrieländer ein Wachstum der Exporte in Höhe von 5,4% für das Jahr 1997 geschätzt wurde.

Unterschiedliche Wirkungen des Handels auf die Umwelt

Die klassische Außenhandelstheorie berücksichtigt nicht die Existenz externer Effekte, sie geht vielmehr davon aus, daß Freihandel die Wohlfahrt eines jeden Landes maximiert. Erst seit den siebziger Jahren findet die Umwelt als Produktionsfaktor oder als Konsumgut, in jedem Fall aber als knappes Gut, in verschiedene Theorien Eingang.4

Der Handel berührt in mehrfacher Hinsicht Umweltaspekte, er kann sich positiv oder negativ auf den Zustand der Umwelt auswirken:5

(1) Handel ist mit Transport verbunden, der direkt Umweltbelastungen hervorruft

Die hauptsächliche Umweltbelastung liegt in den Emissionen aufgrund der Nutzung der Verkehrsmittel, aber auch von der Bereitstellung der Infrastruktur, der Herstellung der Fahrzeuge sowie der anschließenden Entsorgung gehen Auswirkungen auf die Umwelt aus.

Die beschriebene Zunahme des internationalen Handels korrespondiert mit einem starken Anstieg des grenzüberschreitenden Güterverkehrs. Allein der grenzüberschreitende Fernverkehr mit bodengebundenen Verkehrsleistungen wuchs in Deutschland von 1975 bis 1991 durchschnittlich um 3,4% jährlich. Auch in anderen Ländern Europas nahm der grenzüberschreitende Verkehr im Vergleich zum Binnenverkehr überproportional zu. Alle jüngeren Prognosen der langfristigen Verkehrsentwicklung gehen davon aus, daß sich diese Tendenz in den nächsten Jahren fortsetzen wird.6 Eine Prognose der die Entwicklung des Güterfernverkehrs in Deutschland7 kommt zu dem Ergebnis, daß die Binnenverkehrsleistung von 1988 bis 2010 um 23% steigen wird, die grenzüberschreitenden Leistungen um 50%. Im Transitverkehr wird sogar mit einer Steigerung um 135% gerechnet. Hinzu kommt, daß die Bedeutung des vergleichsweise umweltverträglichsten Verkehrsmittels Eisenbahn für den Gütertransport in den letzten Jahren sowohl in Deutschland als auch in ganz Westeuropa zugunsten des Straßenverkehrs stark abgenommen hat. Auf den grenzüberschreitenden Straßenverkehr Westeuropas entfiel 1991 bereits mehr als die Hälfte der gesamten grenzüberschreitenden Verkehrsleistungen gegenüber lediglich 20% im Jahr 1970.8 Der Luftverkehr, der in erster Linie für den Personenverkehr relevant ist, stellt den expansivsten Verkehrsbereich dar und zugleich ein Verkehrsmittel mit einem sehr hohen spezifischen Schadstoffausstoß. Das Aufkommen bei der Personenbeförderung hat sich von 1970 bis 1992 in den alten Ländern verdreifacht, im grenzüberschreitenden Verkehr vervierfacht.9

Mit der dokumentierten Zunahme des Verkehrs, der sich darüber hinaus zunehmend auf die relativ umweltschädlichen Verkehrsmittel Flugzeug und Lkw verlagert, werden die Schadstoffbelastungen in Boden, Luft und Wasser erheblich verstärkt. Unter ökologischen Aspekten besteht auf diesem Gebiet demzufolge erheblicher Handlungsbedarf, der allerdings nicht auf den grenzüberschreitenden Verkehr beschränkt ist, sondern auch den Binnenverkehr umfaßt.

(2) Handel ist im allgemeinen mit Wirtschaftswachstum verbunden

Wirtschaftswachstum kann sich einerseits positiv auf den Zustand der Umwelt auswirken, soweit es die Möglichkeit schafft, vermehrt Mittel für den Umweltschutz bereitzustellen. Wachstum und damit einhergehender steigender Wohlstand, so die Argumentation, läßt die Nachfrage nach Umweltschutzmaßnahmen steigen und ist Voraussetzung dafür, daß die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden können. Gerade für die Entwicklungsländer kann der Außenhandel mit seiner wachstumsfördenden Wirkung eine Voraussetzung für dort notwendige Umweltschutzmaßnahmen sein.

Andererseits führt Wirtschaftswachstum direkt zu vermehrtem Ressourcenverbrauch und höheren Schadstoffemissionen bei der Produktion und Konsumtion und wirkt somit negativ auf den Zustand der Umwelt. Welcher der beiden Wachstumseffekte letztlich überwiegt, hängt nicht zuletzt davon ab, welcher Anteil der durch das Wachstum vermehrt zur Verfügung stehenden Mittel auch tatsächlich für Umweltschutzmaßnahmen bereitgestellt wird.

(3) Handel fördert die Spezialisierung und verändert die internationale Produktionsstruktur

Umwelteffekte können sich aus der mit dem Handel einhergehenden Spezialisierung ergeben. Allgemein kann gesagt werden, daß die Ursachen von Handel in der unterschiedlichen Ausstattung der Länder mit Rohstoffen und Produkten und in Kostenunterschieden der Länder bei der Produktion liegen. Kostenvorteile können z.B. durch unterschiedliche technologische Ausstattung der am Handel beteiligten Staaten oder unterschiedliches Klima bedingt sein. Vor allem der Handel zwischen Industrie- und Entwicklungsländern beruht auf der unterschiedlichen Ressourcenausstattung und in Produktionskostenunterschieden zwischen den betreffenden Staaten.10 Diese Faktoren führen je nach Grad der Offenheit der Volkswirtschaften zu einer mehr oder weniger starken Spezialisierung der Länder auf die Produkte, bei denen sie einen Ausstattungs- oder Kostenvorteil haben.

Positive Umweltwirkungen können sich durch die Spezialisierung einzelner Länder im Bereich des Umweltschutztechnikmarktes ergeben. Hier kann der internationale Handel mit seiner wettbewerbs-, innovations- und spezialisationsfördernden Wirkung zu Verbesserungen im weltweiten Angebot umweltschützender Technologien beitragen.

Negative Umwelteffekte können daraus resultieren, daß die Spezialisierung der am internationalen Handel teilnehmenden Länder die Ausbeutung natürlicher Ressourcen fördern kann, wenn diese nicht zu ihren wahren Knappheitspreisen genutzt werden. Als Beispiel sei die fortschreitende Abholzung der Regenwälder genannt, die auch durch die internationale Nachfrage nach Tropenhölzern bedingt ist.

Ferner können negative Umwelteffekte durch unterschiedliche Produktionsstrukturen auftreten. Denn der internationale Handel schafft im weitesten Sinne auch die Voraussetzungen, daß Unternehmen von international unterschiedlichen Umweltstandards profitieren, sei es durch den Handel mit gefährlichen Gütern und Abfällen (s.u.) oder mittels Direktinvestitionen. Niedrigere Umweltschutzstandards in einigen Ländern können dazu führen, daß Unternehmen ihre Produktion in diese Länder verlagern und damit den Grad der Umweltverschmutzung erhöhen, soweit sie nicht die anspruchsvollere Umwelttechnik beibehalten. Damit einher geht nicht nur eine vergleichsweise stärkere Umweltbelastung als ohne die Möglichkeit der Standortverlagerung, sondern es besteht die Gefahr, daß die existierenden Standards aufgrund des internationalen Wettbewerbsdrucks nivelliert werden.

(4) Handel hat einen Einfluß auf die Struktur des Verbrauchs

Mit dem grenzüberschreitenden Handel verändert sich nicht nur die Produktionsstruktur, sondern auch die Konsumtionsstruktur.

Ein positiver Umwelteffekt kann davon ausgehen, daß durch die größere Wahlmöglichkeit im globalen Güterangebot auch die Voraussetzungen für eine Verbreitung umweltfreundlicher Güter geschaffen werden.

Negative Umwelteffekte können demgegenüber durch den Handel mit besonders umweltschädlichen Produkten, wie zum Beispiel mit gefährlichen Abfällen oder bestimmten Chemikalien, entstehen.

Umweltschutz als Vorwand für Handelsbeschränkungen

Neben den Effekten, die der globale Handel auf die Umwelt hat, gibt es auch Wirkungen von Umweltschutzmaßnahmen auf den freien Handel. Solche Umweltschutzmaßnahmen können sich auf bestimmte Produktionsprozesse oder auf Produkte beziehen.

Prozeßbezogene Umweltschutzmaßnahmen

Maßnahmen, die sich auf Produktionsprozesse beziehen und nicht für alle am internationalen Wettbewerb teilnehmenden Unternehmen gelten, können den Wettbewerb verzerren und Standortentscheidungen beeinflußen, da sie in der Regel für die betroffenen Unternehmen gleichbedeutend mit einer Kostenerhöhung sind.11 In diesem Zusammenhang taucht auch der Begriff Öko-Dumping auf, mit dem die Problematik umschrieben wird, sich im internationalen Wettbewerb durch im Vergleich zu anderen Ländern laxere Umweltvorschriften einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.12

Verschiedene empirische Untersuchungen haben allerdings ergeben, daß unterschiedliche Umweltschutzstandards kaum Einfluß auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit haben, zumindest solange es sich um ähnlich entwickelte Volkswirtschaften handelt. Dies liegt zum einen daran, daß die Umweltschutzkosten bislang nur einen sehr geringen Anteil an den gesamten Kosten eines Unternehmens haben und zum anderen die Umweltschutzstandards innerhalb der OECD nicht allzuweit auseinander liegen. Zwischen Entwicklungs- und Industrieländern können Umweltschutzkosten jedoch aufgrund der stärker auseinanderliegenden Standards insbesondere für umweltintensive Wirtschaftszweige zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor werden.

Wie weiter oben bereits angedeutet, können unterschiedliche Umweltschutzstandards in offenen Volkswirtschaften gerade umweltintensive Industriezweige dazu verleiten, ihren Standort in Länder mit niedrigeren Umweltanforderungen zu verlegen. In diesem Zusammenhang wird von sog. Pollution Havens gesprochen. Niedrigere Umweltschutzstandards werden somit zu Standort- und Kostenvorteilen für die betreffenden Wirtschaftsakteure. Auch Standortverlagerungen aufgrund von unterschiedlichen Umweltschutzvorschriften konnten empirisch nicht in größerem Umfang nachgewiesen werden. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, daß Entscheidungen über Standortverlagerungen von zahlreichen Faktoren abhängen, unterschiedliche Umweltschutzstandards demnach nur eine Einflußgröße von vielen sind. Eine andere Gefahr unterschiedlicher Standards liegt im sog. …ko-Protektionismus. Mit diesem Wort wird das Phänomen umschrieben, strengere Umweltschutzstandards als versteckte Importrestriktion zu mißbrauchen, indem diese Anforderungen an den Produktionsprozeß im Exportland gestellt werden, falls vertragliche Vereinbarungen ein derartiges Vorgehen nicht verhindern. Vor allem die Entwicklungländer werfen den Industrieländern den Mißbrauch ökologischer Ziele für protektionistische Zwecke vor.13

Eine positive Wirkung strengerer Umweltschutzstandards wird darin gesehen, daß hierdurch die Innovationstätigkeit und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Anbieter von Umweltschutztechnologien erhöht wird sowie möglicherweise Kostensenkungen durch Ressourceneinspareffekte erreicht werden.

Produktbezogene Umweltschutzmaßnahmen

Die Gefahr von Öko-Protektionismus besteht auch hinsichtlich von Maßnahmen, die statt auf den Produktionsprozeß auf die Beschaffenheit eines Produktes abstellen. Sogenannte Produktstandards beziehen sich auf die Umweltverträglichkeit eines Produktes während und nach seiner Verwendung. Produktstandards können zum einen als Handelshemmnis mißbraucht werden, wenn an inländische und importierte Produkte unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Zum anderen können auch Standards, die für in- und ausländische Produkte gleichermaßen gelten, nicht-tarifäre Handelshemmnisse darstellen. In diesem Zusammenhang sind vor allem die möglicherweise handelsverzerrenden Wirkungen von Ökolabels sowie Verpackungs-, Wiederverwertungs- und Wiederverwendungsvorschriften im Gespräch.

Ökolabels, also die freiwillige Umweltkennzeichnung von Produkten mit dem Zweck, sie in ihrer relativen Umweltfreundlichkeit hervorzuheben, gewinnen für immer mehr Produkte und Sektoren an Bedeutung. Die Vergabe von Umweltlabels ist zum Teil an Lebenszyklusanalysen geknüpft, womit unterschiedliche Herstellungsmethoden zwischen inländischen und importierten Gütern einen Einfluß auf die Kaufentscheidung erhalten. Die Vorgaben gelten zwar für in- und ausländische Unternehmen gleichermaßen, doch ist es speziell für Entwicklungsländer oftmals schwierig, sich auf die wachsende Zahl unterschiedlicher Kennzeichen einzustellen. Vor allem mangelt es in diesen Ländern an dem erforderlichen Kapital und den entsprechenden Technologien. Darüber hinaus werden die Kriterien häufig speziell auf die ökologischen Anforderungen in dem jeweiligen Industrieland abgestellt. Von seiten der Entwicklungsländer wurden daher Befürchtungen geäußert, …kolabels verringerten die Marktchancen ihrer eigenen Waren.14

Verpackungs- und Entsorgungsvorschriften wirken sich nicht direkt auf den Handel aus, solange sie gleichmäßig auf inländische und importierte Produkte angewendet werden. Indirekte Effekte können sich aber durch höhere Transportkosten bei Rücknahme, Wiederverwertungs- und/oder Wiederverwendungspflichten von Verpackungen sowie durch Kriterien, die nur auf das betreffende Land sinnvoll angewendet werden können, ergeben.

Das Spannungsverhältnis zwischen Freihandel auf der einen Seite und dem Schutz der Umwelt auf der anderen Seite beruht demzufolge auf folgenden Zusammenhängen:

Einerseits hat der Handel unmittelbar Auswirkungen auf die Umwelt, die es zu berücksichtigen gilt, will man einen wohlfahrtssteigernden Effekt (inklusive der Berücksichtigung sozialer Kosten) durch Freihandel erreichen. Wenn aufgrund der sich verschärfenden Umweltprobleme umweltpolitische Maßnahmen auf nationaler Ebene ergriffen werden, steigt andererseits die Gefahr, daß daraus Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Handel entstehen. Diese können sowohl durch nationale Umweltpolitiken hervorgerufen werden als auch durch den Einsatz von Handelspolitik als Mittel zur Durchsetzung von Umweltschutzmaßnahmen. Die Zusammenhänge zwischen Freihandel und Umweltschutz sind in der Übersicht nochmals vereinfacht dargestellt.

Bisher kaum umweltrelevante Vorschriften im GATT/WTO-Regelwerk ...

Nachdem herausgearbeitet wurde, welche Wechselwirkungen zwischen internationalem Handel und der Umwelt bestehen, geht es im folgendem um die Frage, inwieweit das GATT/WTO-Regelwerk Handelsbeschränkungen für umweltpolitische Zwecke bereits zuläßt und wo Reformbedarf besteht.

Im Vertragstext des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT - General Agreement on Tariffs and Trade), das 1948 in Kraft trat, wird der Begriff Umwelt an keiner Stelle erwähnt. Auch während der Uruguay-Runde, die 1994 zur Gründung der World Trade Organisation (WTO) geführt hat, waren die Beziehungen zwischen dem globalen Handel und der Umwelt kein zentrales Thema. Eine Akzentverschiebung fand aber innerhalb des GATT/WTO-Regelwerks unter anderem dahingehend statt, daß das Thema Umweltschutz in die Präambel des Vertragstextes aufgenommen wurde: Die Ziele eines freien Welthandels müssen nun mit den Zielen einer umweltverträglichen Entwicklung in Einklang stehen. Darüber hinaus sollen die speziellen Probleme der Entwicklungsländer stärker Berücksichtigung finden.

Auch andere Bestimmungen, wie z.B. das Agrarübereinkommen, nehmen als Ergebnis der Uruguay-Runde nun ausdrücklich Bezug auf die Umwelt. Ferner wurde der »Ausschuß für Handel und Umwelt« gegründet, der sich unter anderem zur Aufgabe gemacht hat, auf der Basis der Zusammenhänge zwischen Handels- und Umweltmaßnahmen Empfehlungen für möglicherweise erforderliche Änderungen der Freihandelsregeln abzugeben. Ein Mangel unter umweltpolitischem Aspekt war bisher ferner, daß die Panels überwiegend mit Handelsspezialisten besetzt waren und Umwelt- oder Gesundheitsspezialisten nicht hinzugezogen wurden. In den neuen Vereinbarungen über die Streitbeilegung ist auch die Möglichkeit vorgesehen, Umweltexperten zur Beratung heranzuziehen.15

Das GATT ist ein handelspolitischer Verhaltenskodex, in dem die für den internationalen Handelsaustausch gültigen Prinzipien festgelegt sind. Es sind dies

- das Prinzip der Meistbegünstigung,

- das Gebot der Gleichbehandlung in- und ausländischer Güter gleicher Art sowie

- das Verbot mengenmäßiger Importbeschränkungen.

Darüber hinaus wird die wirtschaftspolitische Autonomie eines jeden Partnerstaates unterstrichen.

Zu den Freihandelsprinzipien sind eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen. Die für Umweltbelange wichtigsten Ausnahmeregelungen sind

- in Art. XX b und g GATT,

- im »Übereinkommen über technische Handelshemmnisse« und

- im »Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen« enthalten.

Nach Art. XX GATT können handelsbeschränkende Maßnahmen - unter Beachtung des Prinzips der Nichtdiskriminierung - erlassen werden, wenn es für das Leben oder die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen notwendig ist (Art. XX b) und wenn es um Maßnahmen zur Erhaltung erschöpfbarer natürlicher Ressourcen geht (Art. XX g). Unter Umweltgesichtspunkten ist an dieser Regelung zum einen problematisch, daß der Begriff Umwelt nicht explizit genannt wird. Zum anderen wird kritisiert, daß Handelsrestriktionen zum Schutz der Umwelt notwendig in dem Sinne sein müssen, daß keine GATT-konformen Maßnahmen oder zumindest weniger handelsbeschränkende Maßnahmen zur Verfügung stehen. Die Beweislast liegt also bei dem Land, das die Maßnahmen zum Schutz der Umwelt einführt, was eine erhebliche Hürde darstellen kann.

Mit dem »Übereinkommen über technische Handelshemmnisse« wurde der Begriff Umwelt den in Art. XX b GATT festgelegten Ausnahmetatbeständen explizit hinzugefügt. Das Abkommen sollte die Möglichkeiten, Produktstandards als nicht-tarifäre Handelshemmnisse zu verwenden und damit Importe zu erschweren, einschränken. Hierzu wurde die Pflicht zur Gleichbehandlung gleichartiger inländischer und ausländischer Produkte festgelegt. Auch zwischen einzelnen Handelspartnern darf nicht diskriminiert werden. Die Vertragsparteien sind ferner aufgefordert, soweit vorhanden, internationale Standards zu verwenden und sich um eine schrittweise Harmonisierung nationaler Standards zu bemühen. Das Recht, von internationalen Standards abzuweichen, ist in dem Übereinkommen ausdrücklich festgelegt, so daß Länder in Einzelfällen über internationale Standards hinausgehen dürfen, soweit die Maßnahmen notwendig und wissenschaftlich fundiert sind.16

Das »Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen« ist eine Zusatzvereinbarung zum Artikel über Subventionen innerhalb des GATT, die auf der Uruguay-Runde 1994 beschlossen wurde. Darin sind die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Subventionen unter anderem zum Zwecke des Umweltschutzes näher geregelt. Eine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Subventionen ist, daß sie sich auf einen bestimmten Anteil der Anpassungskosten beschränken.

Obwohl die Umweltproblematik innerhalb der Freihandelsregeln konkretisiert wurde, können umweltpolitische Maßnahmen im Rahmen der Handelspolitik weiterhin nur in beschränktem Umfang eingesetzt werden.

Innerhalb des GATT/WTO-Regimes wird zwischen produkt- und produktionsbezogenen umweltpolitischen Maßnahmen unterschieden. Während produktbezogene Maßnahmen zum Schutz der Umwelt grundsätzlich möglich sind (Übereinkommen über technische Handelshemmnisse), sind Maßnahmen zum Ausgleich unterschiedlicher Produktionsstandards prinzipiell GATT-widrig. Im ersten Fall bedeutet dies, daß ein Land produktbezogene Umweltschutzanforderungen auch an gleichartige importierte Produkte stellen kann, soweit inländische und importierte Produkte gleichbehandelt werden, also keine Handelsdiskriminierung vorliegt. Der zweite Fall besagt, daß umweltschädliche Wirkungen des Herstellungsprozesses von Gütern nicht in den Zuständigkeitsbereich des GATT/WTO-Regimes fallen, mithin das Importland nicht in den Produktionsprozeß des Exportlandes mittels handelspolitischer Maßnahmen eingreifen darf. Die Einhaltung derartiger prozeßbezogener Auflagen für importierte Produkte wäre zudem kaum oder nur mit einem enormen Aufwand kontrollierbar. Ferner wäre die Gefahr neuer Handelsbeschränkungen unter dem Deckmantel des Umweltschutzes gegeben. In manchen Fällen lassen sich jedoch Produktionsverfahren und Produktqualität nicht trennen. Beispielsweise beeinflussen die in einem Land gültigen hygienischen und Gesundheitsvorschriften etwa für Fleisch ohne Zweifel das Endprodukt. Insofern erlaubt das GATT heute schon die Kontrolle von Hygienevorschriften für Produktionsprozesse, wenn diese unmittelbare Auswirkungen auf die Produktqualität haben.

Beispiele für Konflikte zwischen den Freihandelsprinzipien und Umweltschutzmaßnahmen

Die Probleme der bisherigen internationalen Auseinandersetzungen über umweltpolitisch motivierte handelspolitische Maßnahmen ergaben sich aus dem Prinzip der Nicht-Diskriminierung und aus dem Recht auf nationale wirtschaftspolitische Autonomie.

Der bekannteste Konflikt zwischen Freihandels- und Umweltschutzinteressen ist der Thunfisch-Delphin-Streit zwischen den USA und Mexiko: Mexiko beantragte 1991 die Einrichtung eines GATT-Panels, weil die USA ein Importverbot für mit delphingefährdenden Netzen gefangene Thunfische erlassen hatten. Die Entscheidung des GATT-Panels, die das Importverbot als GATT-widrig ansah, besagt im wesentlichen, daß ein Land keine handelspolitischen Maßnahmen einsetzen kann, die Produktionsmethoden außerhalb des eigenen Landes betreffen.17

Jüngstes Beispiel für einen Konflikt zwischen nationalen Umweltschutzmaßnahmen und den GATT/WTO-Regeln ist eine US-amerikanische Vorschrift zur Verbesserung der Luftqualität (sog. Clean-Air-Act). Darin wird geregelt, daß in den USA verkauftes Benzin einen bestimmten maximalen Schadstoffgehalt nicht überschreiten darf. Die Streitschlichtungsstelle der WTO hatte diesbezüglich zum ersten Mal über handelsbeschränkende Maßnahmen zu entscheiden. Denn ausländische Raffinerien sahen darin aufgrund mangelnder oder nicht vergleichbarer Daten über den Schadstoffgehalt ihres Benzins eine handelsbeschränkende Maßnahme. Die Streitschlichtungsstelle gab den ausländischen Raffinerien Recht mit der Folge, daß die USA die Vorschrift abschaffen müssen.18

Generell läßt sich sagen, daß die Panelentscheidungen bisher streng den GATT-Prinzipien der Nichtdiskriminierung, der Produktbezogenheit und der nationalen wirtschaftspolitischen Souveränität der Mitgliedstaaten gefolgt sind. Die handelspolitischen Prinzipien waren die entscheidenden Kriterien, umweltpolitische Erfordernisse wurden diesen Kriterien tendenziell untergeordnet.

... aber auch erst wenige Umweltabkommen außerhalb des GATT/WTO-Regelwerks

Trotz der vergleichsweise strengen Anwendung der Freihandelsprinzipien existiert neben dem internationalen Freihandelsabkommen eine Reihe von internationalen Umweltabkommen, die auch handelspolitische Maßnahmen vorsehen. Sie werden mit dem Ziel vereinbart, grenzüberschreitende oder globale Umweltprobleme dadurch in den Griff zu bekommen, daß sich möglichst viele Handelspartner daran beteiligen. Darüber hinaus ist die Gefahr handelsverzerrender Wirkungen bei hoher Beteiligung geringer. Die drei wichtigsten Abkommen, die auch Handelsklauseln enthalten, sind

- das Washingtoner Artenschutzabkommen (the Convention of International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) von 1973,

- das Montrealer Protokoll zur Erhaltung der Ozonschicht (the Montreal Protocol on Substances that Deplete the Ozone Layer) von 1987,

- die Baseler Giftmüllkonvention (the Basel Convention on the Control of Transboundary Movements of Hazardous Wastes and their Disposal) von 1989.

Bislang gab es noch keine Konfliktfälle zwischen diesen Umweltabkommen und dem GATT/WTO-Regelwerk, obwohl die Zulässigkeit von Handelsbeschränkungen auf den speziellen Gebieten nie explizit festgelegt wurde.

Instrumentelle Optionen für einen umweltverträglichen globalen Handel

Nachdem gezeigt wurde, welchen Stellenwert Umweltschutz innerhalb der Freihandelsordnung einnimmt, sind nun die Optionen von Interesse, die zur Verfügung stehen, um den freien Welthandel mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen.19 Ziel ist also auf der einen Seite, die umweltbelastenden Effekte des Handels soweit wie möglich zu minimieren, auf der anderen Seite die Gefahr von Öko-Protektionismus sowie Öko-Dumping durch unterschiedliche Umweltpolitiken möglichst auszuschließen. Für die Frage, inwieweit handelsbeschränkende Maßnahmen für umweltpolitische Zwecke eingesetzt werden sollten, ist entscheidend, ob es sich um den Schutz von globalen bzw. grenzüberschreitenden Umweltgütern handelt oder ob nationale Umweltprobleme im Mittelpunkt stehen. Die Maßnahmen zum Schutz der Umwelt können auf zwei Ebenen ansetzen: Das Gatt/WTO-Regelwerk könnte im Interesse des Umweltschutzes erweitert bzw. geändert werden, oder es könnten außerhalb dieses Regelwerks Maßnahmen oder Vorschriften zum Schutze der Umwelt beschlossen werden.

Lösung globaler Umweltprobleme durch multinationale Abkommen ...

Für den Schutz der globalen Umweltgüter sollten nach dem Vorbild bereits bestehender Vereinbarungen multinationale Umweltabkommen (MEA) mit größtmöglicher Beteiligung angestrebt werden, da nationale Maßnahmen zur Lösung von Umweltproblemen, die über die Grenzen eines Staates hinausreichen, eine zu geringe Wirkung haben. In diesem Zusammenhang wären auch die bestehenden Freihandelsregeln dergestalt zu modifizieren, daß Umweltabkommen mit handelsbeschränkender Wirkung explizit zugelassen sind. Dies hat jüngst auch die Europäische Kommission, die die Europäische Union im Ausschuß für Handel und Umwelt der WTO vertritt, vorgeschlagen.20Das Europäische Parlament geht noch weiter und plädiert unter anderem dafür, daß handelsbeschränkende Maßnahmen auch gegen solche Länder verhängt werden dürfen, die dem Abkommen nicht beigetreten sind. Dies soll sie zu einer Kooperation veranlassen.

Handelspolitische Bestimmungen in multinationalen Umweltabkommen, die sich auf prozeßbezogene oder extraterritoriale Umweltschäden beziehen, würden das GATT/WTO-Prinzip der nationalen Autonomie nicht verletzen, da die Maßnahmen auf internationalen Vereinbarungen beruhen und nicht einseitig von einem Land einem anderen aufgezwungen werden. Mit der GATT/WTO-Kompatibilität der MEA-Handelsklauseln könnten Probleme entstehen, wenn - was in der Regel der Fall sein dürfte - nicht alle GATT/WTO-Mitglieder auch Unterzeichner der MEAs sind.

Grenzüberschreitende Umweltprobleme, die aus unterschiedlichen Poduktionsmethoden resultieren, sollten ebenfalls in erster Linie durch internationale Kooperation gelöst werden. Dies kann in Gestalt von Umweltübereinkommen ebenso geschehen wie durch die Entwicklung internationaler Standards. Bei der Entwicklung internationaler Standards müßte nicht völlige Harmonisierung angestrebt werden: Es könnten Mindeststandards entwickelt werden bei gleichzeitiger Anwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung. Allerdings müßten die Standards hoch genug angesetzt werden, um einen positiven Effekt auf die Umwelt ausüben zu können. Kooperation sollte auch die technische und finanzielle Hilfe speziell für Entwicklungländer bei der Anpassung an (höhere) Standards beinhalten.21

Der Vorteil internationaler Umweltabkommen bzw. der Einführung von Mindeststandards ist nicht nur der Schutz der Umwelt, sondern auch die Reduzierung der Gefahr von Öko-Dumping einerseits sowie von protektionistischen Maßnahmen andererseits. Die ökologische Effektivität internationaler Umweltabkommen hängt nicht zuletzt davon ab, wieviele Länder bereit sind, sich zu verpflichten. Je höher die ökologischen Anforderungen gesteckt werden, desto schwieriger wird es sein, eine große Anzahl an Ländern dafür zu gewinnen.

Geht es um den Schutz globaler Umweltgüter, so kann in Ermangelung multilateraler Umweltabkommen bzw. einheitlicher Umweltschutzstandards auch die Anwendung von prozeßbezogenen handelspolitischen Maßnahmen sinnvoll sein. Dies ergibt sich einmal aus der Dringlichkeit des Umweltproblems, die es unter Umständen erforderlich macht, Importrestriktionen auch aufgrund von Herstellungsmethoden eines Produktes zu verhängen.22 Denn die internationale Kooperation im Zusammenhang mit globalen Umweltproblemen erweist sich aus verschiedenen Gründen als schwierig und zeitaufwendig: Divergenzen hinsichtlich der Kostenzuteilung und in der Beurteilung des Umweltproblems gehören ebenso dazu wie der Anreiz, sich als Trittbrettfahrer zu verhalten und sich somit einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Bei globalen Umweltproblemen werden zudem internationale Gemeinschaftsräume geschädigt und nicht nur das Land, welches sich einem internationalen Abkommen widersetzt. Wird keine Einigung auf multinationaler Ebene erzielt, so können Handelsmaßnahmen darüber hinaus den Druck auf kooperationsunwillige Staaten erhöhen.

Um die Gefahr eines protektionistischen Mißbrauchs auszuschließen, müßte die Anwendung unilateraler Maßnahmen allerdings an strenge Kriterien geknüpft werden. In diesem Zusammenhang müßte vor allem sichergestellt sein, daß mit der einseitigen Handelsmaßnahme ein angemessener Beitrag zur Zielerreichung geleistet werden kann, ein tatsächliches Interesse an Umweltschutzbelangen besteht und eine gemeinsame Übereinkunft nicht gefunden wird.23

Mit dem Ziel, ein effizienteres und transparenteres Vorgehen im Rahmen internationaler Umweltschutzmaßnahmen zu erreichen, wird in der Literatur auch die Schaffung einer neuen, globalen Umweltorganisation diskutiert, die sich etwa mit der Ausarbeitung international gültiger Mindeststandards zu befassen hätte. Dieser Vorschlag könnte angesichts steigender staatlicher Haushaltsdefizite und einer verbreitenden Skepsis gegenüber der ständig wachsenden Zahl internationaler Organisationen allerdings an geringer politischer Akzeptanz scheitern.

... oder über eine Ausweitung der Gatt/WTO-Regeln?

Das Verhältnis zwischen Gatt/WTO-Regeln und Umweltpolitik ist in mehrfacher Hinsicht unklar. Die Diskussion darüber, in welcher Weise die GATT/WTO-Regeln verändert werden können/sollen, um mehr Raum für umweltpolitische Handlungsmöglichkeiten zu gewinnen, ist in vollem Gange. Letztlich geht es um die Entscheidung, ob die GATT/WTO-Prinzipien der Nichtdiskriminierung und der nationalen Souveränität im Interesse der Umweltpolitik zurückgestellt werden können und sollen.

Hinsichtlich der Ausweitung des GATT/WTO-Vertrages um ökologische Aspekte bietet es sich an, den Schutz der Umwelt stärker in die relevanten Ausnahmeartikel zu integrieren, wie oben bereits angesprochen: So könnten beispielsweise die Möglichkeiten zu handelsbeschränkenden Maßnahmen in Art. XX GATT/WTO-Vertragstext um Maßnahmen zum Schutz der Umwelt ergänzt werden. Damit würde dem Umweltschutz eine eindeutigere Position innerhalb des Ausnahmetatbestandes zuteil.

Von Umweltschutzgruppen wird eine Umkehr der Beweislast im Rahmen der Ausnahmebestimmung des Art. XX GATT in dem Sinne vorgeschlagen, daß derjenige Staat, der sich durch die Maßnahme diskriminiert fühlt, die seiner Meinung nach verschleierte Handelsbeschränkung nachweisen muß.24

Die Bedeutung internationaler Umweltabkommen würde zunehmen, wenn sie, wie weiter oben erwähnt, generell von den GATT-Regeln befreit würden. Sie könnten ferner nach dem Vorbild des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA) in der Rangordnung über das GATT/WTO-Regelwerk gestellt werden.

Die Panels zur Streitbeilegung waren bislang fast ausschließlich von Handelsexperten besetzt, während nun die Möglichkeit besteht, auch Umwelt- oder andere Experten hinzuzuziehen. Es ist zu erwägen, ob aus dieser Option eine Verpflichtung gemacht werden sollte, in umweltrelevanten Fällen Umweltexperten oder Vertreter von Nichtregierungsorganisationen am Streitschlichtungsverfahren zu beteiligen.

Der Vorteil einer Präzisierung und Erweiterung des GATT/WTO-Regelwerks um umweltpolitische Belange gegenüber einer Lösung außerhalb des Freihandelsabkommens liegt generell darin, daß die Grundprinzipien des freien Welthandels nicht verletzt würden. Ferner wäre hierdurch eine große Zahl an Ländern eingebunden und zur Einhaltung der Regeln verpflichtet. Auf der anderen Seite bedingt die Notwendigkeit der Zustimmung der Vertragsparteien möglicherweise einen langwierigen Verhandlungsprozeß und birgt die Gefahr der Verwässerung ursprünglich vorgesehener Lösungen.

Handelspolitische Instrumente ungeeignet zur Lösung lokaler Umweltprobleme

Versucht man, die Umweltprobleme, die innerhalb eines Landes bestehen, mit handelspolitischen Instrumenten zu bekämpfen, so ist die Tendenz zu protektionistischen Maßnahmen und damit die Gefahr einer Verzerrung des internationalen Wettbewerbs gegeben. Dasselbe gilt für handelspolitische Maßnahmen eines Landes aufgrund von Umweltproblemen, die auf das Exportland begrenzt sind. Ferner ist zu befürchten, daß anderen Ländern womöglich eine Umweltpolitik aufgezwungen wird, die nicht an die spezifischen Umweltbedingungen des betreffenden Landes angepaßt ist. Damit würde auch das vermeintlich umweltpolitische Ziel der Maßnahme nicht erreicht.

Hinsichtlich der Gefahr, durch produktbezogene umweltpolitische Maßnahmen den Handel zu beschränken, sind besonders Verpackungs- bzw. Entsorgungsvorschriften und Ökolabels hervorzuheben. Daß nationale Verpackungs- und Entsorgungsvorschriften als nicht-tarifäre Handelshemmnisse wirken, ließe sich beispielsweise dadurch vermeiden, daß den Importeuren der Zugang zu inländischen Entsorgungsmöglichkeiten offen steht.

Wettbewerbsverzerrungen durch den Einsatz von Ökolabels können am ehesten vermieden werden, indem die betreffenden Länder für größtmögliche Transparenz und internationale Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Umweltgütezeichen sorgen. Allein die Existenz vielfältiger Systeme der Umweltkennzeichnung - die UNCTAD25 nennt sieben verschiedene Arten des eco-labelling - macht deutlich, daß Zertifizierungsbemühungen auf internationaler Basis erfolgen sollten. Gerade Entwicklungsländer sollten rechtzeitig in die Vorbereitung und Implementierung von Umweltgütezeichen eingebunden werden, soweit ihre Exportprodukte davon betroffen sein könnten. Hilfreich für die Entwicklungsländer wäre auch die Beratung sowie die technische und finanzielle Unterstützung bei der Anpassung ihrer Produkte. Darüber hinaus sollte auf gegenseitige Anerkennung der Kriterien über die Erstellung und Verteilung von Umweltgütezeichen hingearbeitet werden.26 Das GATT erkennt Umweltgütesiegel als freihandelskonform an, solange sie auf Freiwilligkeit beruhen, d.h. keine verbindliche Vorschrift an den Herstellungsprozeß darstellen. Bei produktbezogenen umweltpolitischen Maßnahmen muß also generell darauf geachtet werden, daß die umweltpolitischen Ziele nicht Diskrimierungsstrategien zum Opfer fallen.

Zusammenfassung

Für viele Ökonomen wie Ökologen scheint der Konflikt zwischen Freihandel und Umweltschutz unlösbar. Verfechter des Freihandels halten handelspolitische Maßnahmen zum Zwecke des Umweltschutzes generell für ungeeignet. Auf der einen Seite wird der Grad der ökologischen Zielerreichung als zu gering bezeichnet, auf der anderen Seite wird die Gefahr zu protektionistischem Mißbrauch als zu hoch angesehen. Ökologen halten demgegenüber Freihandel oftmals für prinzipiell umweltschädlich und befürworten umfassende Handelsbeschränkungen. Als Begründung werden unter anderem das damit verbundene hohe Verkehrsaufkommen, eine Verschärfung der Umweltprobleme vor allem in den Entwicklungsländern und eine Ausbeutung der natürlichen Ressourcen vorgebracht.

In diesem Zusammenhang bleibt festzuhalten, daß einerseits Freihandel kein Selbstzweck ist, sondern lediglich ein Instrument, um Ziele wie die Erhöhung des Lebensstandards, Verringerung der Arbeitslosigkeit und wirtschaftliche Entwicklung zu erreichen. Gerade die Steigerung des Wohlstands sollte aber die Erhaltung unserer Umwelt miteinschließen. Es müssen also künftig alle Anstrengungen unternommen werden, den internationalen Handel so zu gestalten, daß er nicht zu einer weiteren Zerstörung der Umwelt beiträgt. Andererseits sind internationaler Handel und die fortschreitende …ffnung der Märkte nicht grundsätzlich umweltschädlich, so daß aus ökologischer Sicht Handelsbeschränkungen nicht a priori zu befürworten sind. Vielmehr muß bei der Frage nach dem Einsatz handelspolitischer Maßnahmen genau nach der Art des Umweltproblems unterschieden werden, und es müssen gegebenenfalls strenge Kriterien festgelegt werden, die einen Mißbrauch für andere Zwecke ausschließen.

Je nach Art des Umweltproblems erscheinen verschiedene instrumentelle Optionen sinnvoll. Bei dem Versuch, nationale Umweltprobleme mit handelspolitischen Instrumenten zu lösen, ist die Gefahr von protektionistischem Mißbrauch besonders hoch. Nationale Umweltprobleme sollten demzufolge auf nationaler Ebene in Angriff genommen werden. Nationale umweltpolitische Maßnahmen können jedoch nur wenig zur Lösung globaler Umweltprobleme beitragen, hier läßt sich am ehesten auf der Basis internationaler Zusammenarbeit eine Lösung finden. Wird das GATT/WTO-Regelwerk zugunsten umweltpolitischer Belange geändert, so liegt ein Vorteil darin, daß eine sehr hohe Zahl von Ländern eingebunden und zur Einhaltung der Regeln verpflichtet wäre. Letzteres läßt sich von Lösungsansätzen im Rahmen internationaler Umweltabkommen nicht ohne weiteres sagen. Hier ist nicht von vornherein sicher, wieviele Länder sich in internationalen Umweltabkommen zu bestimmten Verhaltensweisen verpflichten werden. Denkbar ist, daß bewußt auf die Unterzeichnung bestimmter Abkommen verzichtet wird, wenn dadurch Vorteile im internationalen Handel erwartet werden.

Die Vorteile internationaler Kooperation dürfen allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, daß viele Umweltprobleme aus unzureichender nationaler Umweltpolitik resultieren. Wären die einzelnen Länder bereit, mehr als es gegenwärtig der Fall ist, die Umwelt zu schützen, so würden sich internationale Vorschriften mitunter erübrigen. Globale Kooperation zum Schutz unserer Umwelt darf sich folglich nicht damit begnügen, die Verantwortung für die fortschreitende Umweltzerstörung lediglich auf eine supranationale Ebene zu verlagern, auf der eine Einigung mit noch größerem Zeitaufwand verbunden ist, und unverbindliche Absichtserklärungen abzugeben. Mit anderen Worten: Solange nicht alle Parteien bereit sind, wirksamen Umweltschutz zu betreiben, wird auch keine internationale Zusammenarbeit zustande kommen.

Angela Franke

1 Vgl. A. Franke, A. Herrmann, U. Triebswetter, Liberalization of World Trade and Sustainable Development, in: Tokyo Club Papers No. 9, Tokyo 1996.

2 Der weltweite Export wuchs 1993 im Vergleich zum Vorjahr um 4%, der weltweite Output nur um 0,5%. Vgl. GATT, International Trade, Trends and Statistics 1994, S. 1ff.

3 Zu den Dynamic Asian Economies zählen Taiwan, Hong Kong, Südkorea, Malaysia, Singapur und Thailand. Vgl. GATT, International Trade, Trends and Statistics 1994, S. 3.

4 Einen Überblick über verschiedene Theorien hierzu bietet z.B. H.J. Leonhard, Pollution and the Struggle for the World Product. Multinational Corporations, Environment and International Comparative Advantage, Cambridge/Mass. 1988.

5 Vgl. A. Franke, A. Herrmann, U. Triebswetter, a.a.O., S. 14ff.

6 Vgl. z.B. W. Hahn, R. Ratzenberger, Verkehrsprognose Bayern 2005, ifo Studien zur Verkehrswirtschaft, Band 24, München 1991, S. 267ff.

7 Vgl. U. Voigt, Verkehr in Europa: Trotz Wachstumsverminderung noch hohe Zunahmen im Straßenverkehr, in: DIW-Wochenbericht, Nr. 37/95, S. 635ff.

8 Ohne Luftverkehr und Seeschiffahrt. Vgl. U. Voigt, a.a.O..

9 Vgl. U. Voigt, Internationaler Handel und grenzüberschreitender Güterverkehr - Verminderung der Umweltschäden durch Anlastung der sozialen Zusatzkosten? in: M. Held, R.-U. Sprenger (Hrsg.), Dauerhafter Freihandel? - Welthandel und Umweltschutz, München 1994. So hat beispielsweise das Institut für Energie- und Umweltforschung unlängst ermittelt, daß 1993 die von den Einwohnern Westdeutschlands zurückgelegten Flugkilometer 14% der CO2-Emissionen des gesamten Personenverkehrs in Westdeutschland verursachten. Vgl. …kologische Briefe Nr. 17 vom 24. April 1996.

10 Der Handel zwischen Industrieländern wird demgegenüber vom sogenannten intrasektoralen Handel dominiert, d.h. es werden bestimmte Güter zugleich exportiert und importiert. In diesem Fall spielen Faktoren wie die unterschiedlichen Präferenzen der Konsumenten anstelle der Kostenunterschiede die entscheidende Rolle.

11 Vgl. hierzu C. Helm, Sind Freihandel und Umweltschutz vereinbar? …kologischer Reformbedarf des GATT/WTO-Regimes, Berlin 1995, S. 56ff.

12 Die Definitionen von Umwelt-Dumping variieren dahingehend, daß einerseits bereits bei fehlender verursachergerechten Internalisierung externer Kosten von …ko-Dumping gesprochen wird, ohne daß damit ein Vorteil im Außenhandel bezweckt wird, andererseits seitens des Staates bewußt im handelsintensiven Sektor weniger strenge Vorschriften gesetzt werden.

13 Vgl. hierzu R.-U. Sprenger, OECD, Environmental Policies and Employment, Paris 1996, S. 97ff.

14 Vgl. D. v. Felbert, Trade, Environment and Aid, in: The OECD OBSERVER No. 195, August, September 1995.

15 Vgl. C. Helm, a.a.O., S. 117ff.

16 Vgl. C. Helm, a.a.O., S. 108ff.

17 Vgl. M. Kulessa, Freihandel und Umweltschutz - ist das GATT reformbedürftig?, in: Wirtschaftsdienst, 1992 VI, S. 299-307.

18 Vgl. …kologische Briefe Nr. 23 vom 5. Juni 1996.

19 Vgl. A. Franke, A. Herrmann, U. Triebswetter, a.a.O., S. 30ff.

20 Vgl. …kologische Briefe Nr. 23 vom 5. 6. 1996.

21 OECD, Report on Trade and Environment to the OECD Council at

Ministerial Level, Paris 1995, S. 23ff.

22 Als Beispiel sei hier der notwendige Verzicht auf den Einsatz von FCKW in der Produktion zum Schutz der Ozonschicht genannt.

23 Vgl. C. Helm, a.a.O., S. 126ff.

24 Vgl. P. Sorsa, The New Environmental Protectionism - North South Trade and the Uruguay Round, in: F. Breuss (ed.), The World Economy after the Uruguay Round, Schriftenreihe des Instituts für Europafragen, Bd. 12, Wien 1995, S. 193-215.

25 United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD), Eco-Labelling and International Trade: Preliminary Information from Seven Systems. Geneva, International Trade Division.

26 OECD, a.a.O., S. 26ff.

(aus ifo Schnelldienst 21/1996)