Randstad-ifo-Personalleiterbefragung

Was bedeutet das EuGH-Urteil zur präzisen Erfassung der gesamten Arbeitszeit für deutsche Unternehmen? (2. Quartal 2019)

Mitte Mai 2019 sorgte der Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung für Aufsehen: Fortan müssen Arbeitgeber EU-weit die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden in einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System vollständig erfassen. Jetzt liegt die Angelegenheit bei den Mitgliedsstaaten, die ihre aktuelle Rechtsprechung überprüfen und das Gesetz gegebenenfalls in nationales Recht übersetzen müssen.

Ob das bestehende Arbeitszeitgesetz hierzulande geändert werden muss, um dem EuGH-Urteil zu genügen, ist bislang noch unklar. Bis Ende des Jahres soll hier eine Überprüfung stattfinden. Unter dem aktuellen Arbeitszeitgesetz sind Arbeitgeber lediglich zu einer Dokumentation der Überstunden ihrer Beschäftigten verpflichtet. Dies setzt natürlich implizit voraus, dass Beginn und Ende der Arbeitszeit bekannt sind.

Um einen Überblick über den Status quo der Arbeitszeiterfassung in deutschen Unternehmen zu bekommen und zu erfahren, was deutsche Personalleiter von einer drohenden Verschärfung der Dokumentationspflichten halten, befragte das ifo Institut im Rahmen der Randstad-ifo-Personalleiterbefragung im Frühsommer 2019 rund 900 Unternehmen zur aktuellen Arbeitszeiterfassung in ihrem Unternehmen sowie zu ihren Einschätzungen zu einer verschärften Dokumentationspflicht.

Die meisten Unternehmen erfassen bereits Arbeitszeiten

Die Befragungsergebnisse zeigen, dass die überwiegende Mehrheit der deutschen Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitendenbereits in irgendeiner Form systematisch festhält. Die Antworten der Personalleiter zeigen darüber hinaus auch, dass sich viele Unternehmen aus unterschiedlichen Gruppen zusammensetzen, so dass oftmals mehr als ein Modell der Arbeitszeiterfassung zur Anwendung kommt. Beispiele für Unternehmen, deren verschiedenartige Gruppen unterschiedliche Bedürfnisse an die Arbeitszeiterfassung stellen, gibt es viele – bspw. Unternehmen mit Personal im Innen- und Außendienst oder Unternehmen mit internen Serviceableitungen sowie Mitarbeitenden, die zu festen Uhrzeiten im Kontakt mit Kunden stehen. Die Hälfte der befragten Unternehmen erfasst den Ergebnissen zufolge die Arbeitszeiten, und zwar ausschließlich durch elektronische Zeiterfassung (51%). Die andere Hälfte setzt sich zusammen aus Unternehmen, deren Personal die Arbeitszeiten schriftlich dokumentiert(16%), die eine analoge Stempeluhr zur Zeiterfassung verwenden (4%) oder die nur Überstunden dokumentieren (2%) sowie aus Unternehmen, die die Arbeitszeiten nicht explizit erfassen (Vertrauensarbeitszeit: 6% und feste Arbeitszeiten mit Anwesenheitspflicht:2%) sowie Kombinationen daraus (19%). Die am häufigsten genannte Kombination war elektronische Zeiterfassung mit schriftlicher Dokumentation (6%) sowie elektronische Zeiterfassung mit Vertrauensarbeitszeit (4%).

Arbeitszeiterfassung verbreitet, jedoch bislang nicht immer präzise

Da die Mehrheit der Unternehmen die vollständigen Arbeitszeiten seiner Mitarbeitenden bereits jetzt in irgendeiner Form erfasst, wäre anzunehmen, dass sich durch eine Verschärfung der Dokumentationspflichten für die meisten Unternehmen nicht viel änändert. Die Befragungsergebnisse deuten jedoch in eine andere Richtung. Viele Personalverantwortliche befürchten offenbar, dass die aktuell in ihrem Unternehmen praktizierte Art der Arbeitszeiterfassung einer Neuregelung nicht standhalten würde.

Personalleiterbefragung ifo Randstad Grafik Zeiterfassung in deutschen Unternehmen
Vermutete Auswirkungen einer verschärften Dokumentationspflicht auf die Unternehmen

Diese und weitere Ergebnisse, beispielsweise zu den positiven und negativen Auswirkungen einer Verpflichtung zur präzisen Dokumentation finden Sie im Berichtsband der Randstad-ifo-Personalleiterbefragung im 2. Quartal:

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