Pressemitteilung -

Steuerexperten: Vermietete Immobilien fair besteuern statt enteignen

Der ifo Präsident Clemens Fuest, Johanna Hey (Universität Köln) und Christoph Spengel (Universität Mannheim) haben sich dafür ausgesprochen, vermietete Immobilien nicht zu enteignen, sondern ihre Steuerprivilegien abzuschaffen. „Statt populistischer Forderungen nach Enteignung sollte die Politik besser über die Abschaffung von Steuerprivilegien für Immobilien bei der Einkommen-, Gewerbe-, Erbschaft- und Grunderwerbsteuer nachdenken“, schreiben sie in einem Aufsatz für den ifo Schnelldienst. Es gebe Fehlanreize für Investoren und eine unfaire Verteilung der Steuerlast. Die Steuerregeln begünstigten die Anhäufung von Grundvermögen in den Händen weniger Menschen sowie Unternehmen. Auch die hohen Immobilienpreise seien zum Teil auf das Steuerrecht zurückzuführen.

Vergleichsweise geringe Korrekturen bei der Einkommensteuer, der Gewerbesteuer, der Erbschaftsteuer und der Grunderwerbsteuer könnten diese Probleme beheben und das Steueraufkommen erhöhen, ohne die wirtschaftliche Entwicklung zu belasten. „Der Gesetzgeber könnte daran denken, bei der Einkommensteuer Veräußerungsgewinne auch außerhalb der geltenden 10-Jahresfrist zu besteuern, die Gewerbesteuerbefreiung bei Immobilien-Aktiengesellschaften abzuschaffen und die Grunderwerbsteuer zu reformieren“, sagt Hey. Zudem ließe sich auf diese Weise systemkonform zusätzliches Steueraufkommen erwirtschaften.

„Bei vermieteten Immobilien gehört die Doppelbegünstigung aus unbegrenztem Werbungskostenabzug und Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinnes zu den letzten verbliebenen großen Steuervergünstigungen des Einkommensteuerrechts. Veräußerungsgewinne müssten voll besteuert werden“, sagt Spengel.

Weiter schreiben die Autoren, Gewinne bei Immobiliengesellschaften unterlägen dann nicht der Gewerbesteuer, wenn diese ausschließlich auf die Verwaltung sowie die Betreuung eigenen Grundbesitzes einschließlich der Gewinne aus deren Verkauf entfallen. Eine Immobilien-AG könne ihre Mieteinkünfte und Gewinne aus dem Verkauf der Immobilien einnehmen, ohne Gewerbesteuer zu bezahlen, es falle also nur Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent an.

Bei der Erbschaftsteuer sind den Autoren zufolge große Wohnungsbestände begünstigt, wenn für ihre Verwaltung ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb notwendig ist. Die Finanzverwaltung gehe davon aus, dass dies ab 300 Wohnungen gelte. Diese Privilegierung sei durch nichts gerechtfertigt. „Die Praxis der Finanzverwaltung ist augenfällig gleichheitssatzwidrig, weil hier nur besonders große Vermögen in den Genuss der Vergünstigung kommen“, schreiben die Autoren.

Fuest, Hey und Spengel kritisieren auch, dass Immobilienkonzerne vielfach Objekte grunderwerbsteuerfrei kaufen und verkaufen. Der Grunderwerbsteuer könne man auf legale Weise entgehen, wenn Käufer Immobilien nicht direkt erwerben, sondern sie stattdessen Anteile an Kapitalgesellschaften kaufen, denen die Immobilien gehören.

 

Publikation

Aufsatz in Zeitschrift
Mathias Mier
ifo Institut, München, 2021
ifo Schnelldienst, 2021, 74, Nr. 12, 57-63
Aufsatz in Zeitschrift
Clemens Fuest, Johanna Hey, Christoph Spengel
ifo Institut, München, 2021
ifo Schnelldienst, 2021, 74, Nr. 12, 31-38
Aufsatz in Zeitschrift
Raffaela Seitz, Klaus Wohlrabe
ifo Institut, München, 2021
ifo Schnelldienst, 2021, 74, Nr. 12, 73-76
Aufsatz in Zeitschrift
Clemens Fuest, Jürgen Matthes, Peter Buerstedde, Henrik Uterwedde, Marc Lehnfeld, Hubert Fromlet, Torsten Graap, Peter Sparding, Markus Taube
ifo Institut, München, 2021
ifo Schnelldienst, 2021, 74, Nr. 12, 03-30
Aufsatz in Zeitschrift
Mathias Mier
ifo Institut, München, 2021
ifo Schnelldienst, 2021, 74, Nr. 12, 64-68
Aufsatz in Zeitschrift
Vera Freundl, Clara Stiegler, Larissa Zierow
ifo Institut, München, 2021
ifo Schnelldienst, 2021, 74, Nr. 12, 41-50
Zeitschrift (Einzelheft)
ifo Institut, München, 2021
Aufsatz in Zeitschrift
Katharina Hartinger, Sven Resnjanskij, Jens Ruhose, Simon Wiederhold
ifo Institut, München, 2021
ifo Schnelldienst, 2021, 74, Nr. 12, 51-56
Aufsatz in Zeitschrift
Max Lay
ifo Institut, München, 2021
ifo Schnelldienst, 2021, 74, Nr. 12, 69-72
Aufsatz in Zeitschrift
Martin Clemens, Clemens Fuest, Jochen Wiegmann
ifo Institut, München, 2021
ifo Schnelldienst, 2021, 74, Nr. 12, 39-40
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