Digitalsteuer

Sie verdienen Milliarden in der EU – zahlen jedoch kaum Steuern: Das ist der Vorwurf an Internetgiganten wie Apple, Google und Facebook. Verschiedene Vorstöße zielen darauf ab, sie stärker in die Pflicht zu nehmen. Bislang werden Gewinne eines ausländischen Unternehmens dort besteuert, wo eine dauerhafte physische Präsenz – also über eine sogenannte Betriebstätte – vorliegt. Neben der Steuer auf Gewinne gibt es noch die Umsatzsteuer, die dort anfällt, wo Unternehmen ihre Umsätze erzielen. Diese Regeln gelten selbstverständlich auch für Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen.

digitale Geschäftsmodelle: Daten und Zahlen
digitale Geschäftsmodelle: Daten und Zahlen

Allerdings haben diese Unternehmen es besonders leicht, ihre Gewinne dorthin zu verlagern, wo die Steuern besonders niedrig sind, denn sie können einen Markt ohne eine physische Präsenz bedienen und ihren Sitz in eine sogenannte Steueroase verlagern. Außerdem bleiben wesentliche Aktivitäten unberücksichtigt: Zum Beispiel die Erhebung und Aufbereitung von Daten, die ein zentraler Teil der Wertschöpfung bei digitalen Geschäftsmodellen ist.

Internationale Vorstöße zur Digitalsteuer

Frankreich hat im Sommer 2019 die Einführung einer nationalen Digitalsteuer beschlossen, Unternehmen sollen dort drei Prozent Steuern u.a. auf online erzielte Werbeerlöse zahlen. Die Steuer soll bei Konzernen greifen, deren weltweite Digitalumsätze mindestens 750 Millionen Euro betragen und in Frankreich mindestens 25 Millionen Euro. Auch Spanien, Österreich und Italien bereiten nationale Vorstöße vor. Diese neuen Steuern wirken allerdings ähnlich wie Zölle, und die US-Regierung hat bereits angekündigt, Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Erst im Dezember 2018 war ein Vorschlag der Kommission zu einer EU-Digitalsteuer gescheitert. Ein halbes Jahr später haben sich die G20 Staaten auf eine gemeinsame Stoßrichtung verständigt. Man will eine weltweite Mindeststeuer anstreben. Außerdem soll neu geregelt werden, wo Gewinne multinationaler Firmen besteuert werden. Künftig soll der Ort des jeweiligen Firmensitzes weniger entscheidend sein. Stattdessen soll ein „Marktlandprinzip“ eingeführt werden, welches sich stärker daran orientiert, wo Konsumenten oder die Nutzer von Dienstleistungen dieser Unternehmen sitzen. Die Besteuerungsrechte für die Marktländer sollen allerdings nicht nur bei Digitalfirmen erweitert werden, sondern bei allen Unternehmen. Die Beschlüsse sollen schon 2020 umgesetzt werden.

ifo-Bewertung der G20-Einigung

Nach Einschätzung von ifo Präsident Clemens Fuest sind die G20-Beschlüsse noch sehr vage, und ihre Umsetzung ist kompliziert. Mindeststeuern auf bestimmte Auslandsgewinne gibt es in vielen Ländern bereits, auch in Deutschland. Die Verlagerung der Besteuerungsrechte in Marktstaaten hingegen würde völlig neue Spielregeln erfordern. Deutschland würde als Exportüberschussland durch die Verlagerung der Besteuerung in die Marktländer Steuereinnahmen verlieren. Dennoch ist ein international koordiniertes Vorgehen sowohl gegen Nichtbesteuerung als auch gegen Doppelbesteuerung wäre aus seiner Sicht ein Fortschritt. Bislang geschieht das meistens nur unilateral. Auf diese Weise entstehen oft Steuerchaos, Doppelbesteuerung und eine Diskriminierung von grenzüberschreitenden Investitionen.

 

Kontakt
Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest

Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest

Präsident
Tel
+49(0)89/9224-1430
Mail