Bürger wollen niedrigere Steuern als Parlamente (manchmal zumindest)
ifo Institut, Dresden, 2021
ifo Dresden berichtet, 2021, 28, Nr. 5, 07-09
Die Debatte um die Grundsteuer geht in die letzte Runde. Sie hat sich auf zwei Konzepte konzentriert: eine flächenbasierte und eine wertbasierte Steuer. Letztlich hat man sich auf eine wertbasierte Bemessungsgrundlage geeinigt. Den Steuerzahlern soll aber eine aufwändige Einzelbewertung der Immobilien erspart werden. Außerdem können Bundesländer, die eine Flächensteuer vorziehen, von der bundeseinheitlichen Lösung abweichen. Im Prinzip ist diese Lösung ein kluger Kompromiss.
Wie können Staaten Steuern, öffentliche Ausgaben und Staatsverschuldung effizient und gerecht gestalten? Diese Frage untersucht die Forschungsgruppe Steuer- und Finanzpolitik unter der Leitung von Florian Neumeier. Ziel ist es, zu aktuellen und grundsätzlichen Fragen der Steuer- und Fiskalpolitik auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene forschungsgeleitete Politikempfehlungen zu entwickeln.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bestehende Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil sie auf seit Jahrzehnten veralteten Grundstückswerten beruht und letztlich zu einer willkürlichen Lastenverteilung unter den Steuerzahlern führt. Das Gericht hat erklärt, dass eine Grundsteuer nicht notwendigerweise auf Grundstückswerten beruhen muss. Aber wenn die Steuer an den Werten von Grundstücken und Häusern ansetzt, müssen die tatsächlichen Werte verwendet werden, die sich im Laufe der Zeit immer wieder verändern.