Aufsatz in Zeitschrift

Reform des Länderfinanzausgleichs und Kommunalfinanzen

Hans Fehr, Michael Tröger
ifo Institut für Wirtschaftsforschung, München, 2003

in: ifo Schnelldienst, 2003, 56, Nr. 08, 14-21

Bund und Länder haben sich im Juni 2001 auf eine Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, den Solidarpakt II sowie über die künftige Lastenverteilung beim Fonds »Deutsche Einheit« geeinigt. Bei den kommunalen Spitzenverbänden stieß der erzielte Kompromiss auf heftige Kritik. Obwohl nämlich die Belastungen der alten Länder in den kommenden Jahrzehnten aufgrund der zu erwartenden West-Ost Anpassung sinken werden, wurden die teilungsbedingten Finanzierungsbeiträge der westdeutschen Kommunen bis zum Jahre 2019 festgeschrieben. Neben solchen direkten Kosten impliziert die verabschiedete Reform aber noch ganz andere indirekte Belastungen für die Kommunen, welche in der bisherigen Diskussion noch nicht genannt wurden. Denn mit den reformierten horizontalen und vertikalen Transfers zwischen Bund und Ländern ändern sich auch die Bemessungsgrundlagen für die Verbundmasse, welche für den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung steht. Prof. Dr. Hans Fehr und Michael Tröger, Universität Würzburg, zeigen in diesem Beitrag, dass nach Berechnungen auf Basis der Steuereinnahmen des Jahres 2001 diese indirekten Wirkungen der Reform zu jährlichen Einnahmeverlusten für die Kommunen in Höhe von etwa 350 Mill. q führen können.

Schlagwörter: Horizontaler Finanzausgleich, Gemeindefinanzen, Kommunalhaushalt
JEL Klassifikation: H300,H700

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Zeitschrift (Einzelheft)
ifo Institut für Wirtschaftsforschung, München, 2003