Aufsatz in Zeitschrift

Die Modelle Uber und Airbnb: Unlauterer Wettbewerb oder eine neue Form der Sharing Economy?

Tim Brühn, Georg Götz, Martin Peitz, Adolf Rebler, Ulrich Schwalbe, Harald Heinrichs, Dieter Schlenker, Reinhard Loske, Katharina Dröge
ifo Institut, München, 2014

ifo Schnelldienst, 2014, 67, Nr. 21, 03-27

Airbnb und Uber schaffen mit ihren Geschäftsmodellen neue Märkte. Werden dadurch Ressourcen besser genutzt, oder werden soziale Standards und gesetzliche Regulierungen umgangen? Nach Meinung von Tim Brühn und Georg Götz, Universität Gießen, bilden sich im Ergebnis Unternehmen mit hohen Marktanteilen wie Google, Ebay und Amazon heraus, die Nutzenexternalitäten zwischen ihren Kundengruppen in höherem Umfang internalisieren als Plattformen mit kleinerem Kundenkreis. Dies sei unter Effizienzgesichtspunkten als positiv zu bewerten. Gleichzeitig reduziere diese Dynamik den Wettbewerbsdruck zwischen den Unternehmen und ermögliche potenziell hohe Preisaufschläge. Martin Peitz, Universität Mannheim, weist darauf hin, dass sowohl die Bereitschaft von neuen Anbietern im Markt, sich an Spielregeln zu halten, die für alle gelten, als auch der Wille des Staates, bei veränderten Rahmenbedingungen bestehende Regulierungen zu überarbeiten, nötig sind. Für Adolf Rebler, Regierung der Oberpfalz, handelt es sich bei den »modernen Modellen« des Mitfahrens um Versuche, die gesetzlichen Vorschriften des Personenbeförderungsrechts zu umgehen. Ulrich Schwalbe, Universität Hohenheim, erscheint es sinnvoll, überholte Regulierungen aufzuheben, aber auch durch entsprechende Regelungen dafür zu sorgen, dass ein hinreichendes Maß an Sicherheit und Qualität der Leistungen gewährleistet ist. Harald Heinrichs, Universität Lüneburg, sieht in der Sharing Economy großes Potenzial, durch neue Geschäftsmodelle einen Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaften zu leisten, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft seien gefordert, angemessene Regulierungs- und Gestaltungsansätze zu entwickeln. Für Dieter Schlenker, Genossenschaft Taxi Deutschland, werden durch Uber die Beförderungserlöse privatisiert, während die Risiken der Gesellschaft auferlegt werden. Reinhard Loske, Universität Witten/Herdecke, plädiert dafür, dass durch europäisches und nationales Wettbewerbsrecht sowie internationale Abkommen sichergestellt werden muss, dass die Sharing Economy nicht zu einer reinen Domäne der Internetgiganten mit ihren Gewinn- und Beeinflussungsinteressen wird. Katharina Dröge, MdB, Bündnis 90/Die Grünen, sieht hinter Uber und AirBnb gute Ideen. Beide Firmen müssten aber unter Beweis stellen, dass ihr Geschäftsmodell nicht einzig auf der Ausnutzung unlauterer Wettbewerbsvorteile beruhe.

Schlagwörter: Unlauterer Wettbewerb, Wettbewerbsrecht, Regulierung, Internetportal
JEL Klassifikation: K200, L500

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Zeitschrift (Einzelheft)
ifo Institut, München, 2014