Zweckentfremdung neuer Schulden stoppen!
Die Ausweitung der Infrastrukturinvestitionen und der Rüstungsausgaben gehört zu den wichtigsten finanzpolitischen Vorhaben der Bundesregierung. Für die Finanzierung der Infrastruktur wurde eine Sonderverschuldung in Höhe von 500 Mrd. Euro vereinbart. Für Rüstungsausgaben wurde die Schuldenbremse ganz gelöst: Wird für die Verteidigung mehr als 1% des Bruttoinlandsprodukts ausgegeben, dürfen zusätzliche Schulden aufgenommen werden.
Erforderlich: Zusätzlichkeit – Strategie – Gesamtkonzept
Drei Aspekte sind für den Umgang mit diesem zusätzlich geliehenen Geld entscheidend. Erstens dürfen die Mittel nicht zweckentfremdet werden. Sie müssen tatsächlich für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und eine Ausweitung der Rüstungsausgaben verwendet werden. Diese Zusätzlichkeit müsste selbstverständlich sein, wird aber häufig umgangen.
Wenn man im Kernhaushalt die bisher geplanten Ausgaben für Investitionen senkt und sie in die neuen schuldenfinanzierten Sonderhaushalte verlagert, dann ist das Zweckentfremdung.
Die Motivation der Politik ist klar: Werden im Kernhaushalt Gelder frei, können sie anders eingesetzt werden, beispielsweise für das Stopfen von Haushaltslöchern. Damit vermeidet eine Regierung die unangenehme Überprüfung und Kürzung vorhandener, in der Regel konsumtiver Ausgaben. Gesamtwirtschaftlich sind derartige Tricks schädlich.
Zweitens ist es wichtig, ein Zielbild und eine überzeugende Strategie für den Einsatz der Mittel zu entwickeln. Bei der Sonderverschuldung für Infrastruktur wäre zu klären, wie die Infrastruktur beispielsweise im Jahr 2040 aussehen sollte. Priorität hätte sicherlich das bessere Funktionieren der bestehenden Infrastruktur: Dass Brücken nicht einstürzen, die Bahn pünktlich kommt, die digitale Infrastruktur leistungsfähig ist und die Energienetze hinreichende Kapazität für deutlich mehr Elektromobilität haben. Ausgehend von diesem Zielbild könnte dann entschieden werden, wie die Mittel investiert werden und welche Maßnahmen neben der Bereitstellung von Geld nötig wären, um die Ziele zu erreichen. Konzentration auf Sanierung und Stärkung der vorhandenen Infrastruktur würde etwa bedeuten, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren vor allem für Sanierungen beschleunigt werden müssten, nicht notwendigerweise für den Neubau.
Drittens sollten schuldenfinanzierte Ausgabenprogramme in ein sinnvolles wirtschafts- und finanzpolitisches Gesamtkonzept eingebettet werden. Ein Beispiel: Wenn der Bau von Infrastruktur zusätzliche Arbeitskräfte beansprucht und die Bauindustrie keine freien Kapazitäten hat, besteht die Gefahr, dass die Preise in die Höhe getrieben und private Bauinvestitionen verdrängt werden. Damit ist wenig gewonnen. Deshalb müsste für eine Ausweitung des Arbeitsangebots in den relevanten Branchen gesorgt werden.
Unzureichende Regeln für Zusätzlichkeit
In Deutschland scheint gerade keine dieser drei Anforderungen beachtet zu werden. Die Regeln für Zusätzlichkeit sind schlicht unzureichend. Im Bundeshaushalt ist ein Zugriff auf das Sondervermögen Infrastruktur dann erlaubt, wenn die Investitionsausgaben 10% des Kernhaushalts übersteigen. Bei den Rüstungsausgaben darf nur der Teil über neue Schulden finanziert werden, der 1% des Bruttoinlandsprodukts übersteigt. Beide Bedingungen waren schon vor der Einrichtung der Sondervermögen gegeben. Der Anteil der Investitionen im Bundeshaushalt lag über 10%, der Rüstungsetat lag über 1% des Bruttoinlandsprodukts. Hinzu kommt, dass nicht so leicht abgegrenzt werden kann, was unter Investitionen und Rüstungsausgaben fallen soll. Das eröffnet weitere Spielräume für die Zweckentfremdung der Neuverschuldung. Vollends unklar ist, wie Zusätzlichkeit bei den 100 Mrd. Euro aus der Sonderverschuldung gesichert werden soll, die an Länder und Gemeinden geht.
Hier war in den ersten Entwürfen der gesetzlichen Regelungen zumindest die Forderung nach Zusätzlichkeit enthalten. Sie wurde im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ersatzlos gestrichen.
Zweckentfremdung und Verschiebebahnhof
In einer aktuellen Analyse der Mittelverwendung kommt die Deutsche Bundesbank zu dem niederschmetternden Ergebnis, dass zwar 37 Mrd. Euro neue Schulden für Infrastruktur aufgenommen werden, die Investitionen aber nur um rund 2,5 Mrd. Euro steigen. 93 % der Mittel werden also zweckentfremdet. Im Verteidigungsbereich steht einer Ausweitung der Verschuldung von 32 Mrd. Euro ein Anstieg der Rüstungsausgaben von nur 11 Mrd. Euro gegenüber. Auch hier werden zwei Drittel der aufgenommenen Mittel verschoben.
Ökonomisch angemessen wäre es eigentlich, dass die Schulden langsamer wachsen als die zusätzlichen Ausgaben für Infrastruktur und Rüstung.
Bei der Infrastruktur erfordert nachhaltige Finanzpolitik, nur die Nettoinvestitionen mit Schulden zu finanzieren. Ausgaben zur Sanierung vorhandener Infrastruktur sollten nicht mit Schulden bestritten werden, denn den Schulden steht ja kein Zuwachs des öffentlichen Kapitals gegenüber. Bei der Rüstung kann man zwar die Finanzierung über Schulden mit einer akuten Bedrohungslage begründen, die einen spontanen und massiven Aufwuchs der Ausgaben nötig macht. In den kommenden Jahren sollte aber dann die Schuldenfinanzierung schrittweise reduziert werden.
Fehlende Strategie
Nicht eingelöst ist auch die zweite Anforderung: Bis heute liegt keine überzeugende längerfristige Strategie für den Einsatz der Infrastrukturmittel vor. Es ist eher so, dass von vielen Seiten Ausgabenwünsche angemeldet werden und offenbar ad hoc entschieden wird, wer wieviel bekommt.
Kein Gesamtkonzept
Ähnliches gilt für den dritten Punkt, die Einbettung in ein wirtschafts- und finanzpolitisches Gesamtkonzept mit entsprechenden Reformen. Wirksame Maßnahmen für mehr Arbeitsangebot und Bürokratieabbau sind aber allenfalls in Ansätzen erkennbar. Immerhin weisen Einzelmaßnahmen wie verbesserte steuerliche Abschreibung für private Investitionen in die richtige Richtung.
Die Bundesregierung hat noch immer Möglichkeiten, ihre Pläne zu korrigieren, damit die zusätzlichen Verschuldungsspielräume angemessen genutzt werden. Vor allem muss sichergestellt werden, dass die Mittel tatsächlich in vollem Umfang die Rüstungsausgaben und die Infrastrukturinvestitionen steigern. Wenn die bisherige massive Zweckentfremdung des Geldes weitergeht, wird die Bundesregierung die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands schädigen und das bereits erschütterte Vertrauen in ihre Finanzpolitik vollends verspielen.
Clemens Fuest
Professor für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft an der LMU München
Präsident des ifo Instituts
Ähnlich erschienen unter dem Titel „Deutschlands Irrweg beim Sondervermögen“, Focus+, 26. September 2025.