Press release -

ifo Institut: Hubertus Heils Grundrente verfehlt selbstgesteckte Ziele

Die von Sozialminister Hubertus Heil vorgeschlagene Grundrente verfehlt die Ziele, die sich die Politik selbst gesteckt hat. Das zeigen neue Berechnungen der Dresdner Niederlassung des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung. „Bei den wirklich Bedürftigen liegt die aufgewertete Rente weiterhin unter dem Niveau der Grundsicherung im Alter“, sagen die Forscher Joachim Ragnitz und Marcel Thum vom ifo Dresden. „Die Berechnungen zeigen vielmehr, dass die wesentlichen Zuwächse bei der Rente für bedürftige Altersrentner aus dem Freibetrag resultieren. Der erfordert aber weiterhin einen Antrag auf Grundsicherung im Alter.“

Darüber hinaus führe der geplante Freibetrag im Zusammenspiel mit der Grundrente in bestimmten Fällen zu Transfer-Entzugsraten von über 100 Prozent: „Wer bei 35 Beitragsjahren durch eigene Renten-Anwartschaften gerade die Grundsicherung im Alter verlässt, stellt sich schlechter als diejenigen, die in der Grundsicherung bleiben“, sagen Ragnitz und Thum. Ein Arbeitnehmer, der nach 40 Beitragsjahren 15,2 Entgeltpunkte in der Rentenversicherung gesammelt habe, bekomme 106 Euro und damit über 10 Prozent weniger als ein Arbeitnehmer, der etwas weniger eingezahlt hat und nur auf 15,1 Entgeltpunkte kommt. „Aus individueller Sicht kann es sich damit lohnen, zusätzliche Entgeltpunkte zu vermeiden, zum Beispiel durch Schwarzarbeit. Dies steht dem Ziel entgegen, sozialversicherungspflichtige Arbeit am unteren Ende der Einkommensskala attraktiver zu machen“, sagen Ragnitz und Thum.

„Die am stärksten von Altersarmut betroffenen Personen dürften jene mit weniger als 35 Beitragsjahren sein; diese haben jedoch von Heils Vorschlag überhaupt keinen Vorteil. Zudem begünstigt der Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung auch solche Personen, die bereits anderweitig gut abgesichert sind.“ Eine bedarfsunabhängige Grundrente dürfte zu einer hohen Zahl von Berechtigten und deswegen zu hohen, im Zweifel sogar steigenden Ausgaben führen.

Daher sollten Rentenansprüche bei bereits anderweitig abgesicherten Rentenbeziehern nicht hochgewertet werden“, sagen Ragnitz und Thum. „Will man Bürgern den Weg zum Sozialamt ersparen, ließe sich die Bedürftigkeitsprüfung auch über die Rentenkassen abwickeln. Besser wäre es, einen prozentualen Anteil der eigenen Rentenansprüche von der Anrechnung des Anspruchs auf Grundsicherung auszunehmen. Damit bestünde ein Anreiz, durch eigene Leistung während der Erwerbs- und Beitragsphase zusätzliche Rentenansprüche zu erwerben, ohne damit in gleicher Höhe den Anspruch auf Grundsicherung zu verwirken.“

Aufsatz

Fanghänel, Antje, Joachim Ragnitz and Marcel Thum, Grundrente verfehlt selbstgesteckte Ziele, ifo Institut, München, 2019, 01–07

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