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Stellungnahme — 16. März 2021
ifo Standpunkt 223: Die Schuldenbremse abzuschaffen lohnt sich nicht
Die in Artikel 115 des Grundgesetzes verankerte Schuldenbremse wird seit ihrer Einführung 2009 kontrovers diskutiert. Kritiker argumentieren, für den Fall großer wirtschaftlicher Einbrüche sei das maximal zulässige Defizit für den Bundeshaushalt in Höhe von 0,35% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu klein, selbst wenn es um Konjunktureffekte bereinigt wird.