Pressemitteilung -

Das Entgelt-Transparenz-Gesetz entpuppt sich als Papiertiger

Das Entgelt-Transparenz-Gesetz hat bislang kaum eine Wirkung erzielt. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts bei deutschen Personalleitern hervor, die im Auftrag von Randstad Deutschland erstellt wurde.

Begründet wird die Auffassung damit, dass nur wenige Arbeitnehmer von ihrem neuen Auskunftsanspruch Gebrauch gemacht haben. Seit Anfang 2018 dürfen sie fragen nach dem Gehalt eines Kollegen oder einer Kollegin mit vergleichbaren Tätigkeiten und in vergleichbarer Position, wenn er oder sie anderen Geschlechts ist. In nur knapp 10 Prozent aller Unternehmen holten Beschäftigte Erkundigungen ein, und auch dort nur vereinzelt. Selbst wenn die Mitarbeiter Auskunft verlangten, hatte dies eher selten eine Auswirkung: Nur rund jede siebte Auskunft bewirkte eine Anpassung des Gehalts.

Befürchtungen, dass das Gesetz Unfrieden unter den Mitarbeitern stiften oder einen überbordenden bürokratischen Aufwand für die Unternehmen verursachen würde, scheinen sich aber ebenso wenig bewahrheitet zu haben. Nur 4 Prozent der Personalleiter berichteten, dass das Gesetz zu Unruhe in der Belegschaft geführt habe. Für knapp 90 Prozent der Unternehmen hielt sich auch der bürokratische Aufwand in Grenzen, nur ein Prozent sah sich dadurch einer hohen Belastung ausgesetzt.

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Harald Schultz

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