Projekt

Praxiserfahrungen mit den Befreiungsvorschriften in § 2a bis § 2c Vermögensanlagengesetz seit dem 1. Juni 2016

Projektpartner: Bundesministerium der Finanzen
Projektlaufzeit: März 2018 - Oktober 2018
Bearbeitender Bereich:
Projektteam: Dr. Christa Hainz, Sarah Reiter, Prof. Lars Hornuf (Universität Bremen), Lisa Nagel (Universität Bremen), Eliza Stenzhorn (Universität Bremen)

Fragestellung und Ziele des Projektes

Welche Erfahrungen haben Crowdinvesting-Portale, Emittenten und Investoren mit den im Juli 2015 eingeführten Befreiungsvorschriften des Kleinanlegerschutzgesetzes in den letzten beiden Jahren gemacht? Im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen führt das Projektteam eine empirische Erhebung durch, um die Erfahrungen mit dem Kleinanlegerschutzgesetz zu untersuchen. Dafür nutzen sie vorhandene Datenbanken und erarbeiten Fragebögen.

Bei der Regulierung von Start-up-Unternehmen kommt es häufig zu einem Zielkonflikt. Einerseits möchte der Gesetzgeber Investoren vor betrügerischen Machenschaften am Kapitalmarkt schützen. Dafür müssen die Emittenten potenziellen Investoren Informationen zur Verfügung stellen und unterliegen einer weitreichenden Regulierung. Die Bereitstellung von Informationen sowie die Befolgung der einschlägigen Gesetze sind jedoch gerade für junge Unternehmen mit hohen Kosten verbunden. Andererseits sind dem Gesetzgeber die Finanzierungsschwierigkeiten der jungen Unternehmen bekannt. Aus diesem Grund hat er Befreiungsvorschriften geschaffen, die auf die besonderen Bedürfnisse der Start-up-Unternehmen abzielen.

In der Studie wird für die Zeit seit Juni 2016 untersucht, ob Schwarmfinanzierungen mit oder ohne Wertpapierprospekt durchgeführt werden, inwiefern es bereits zu Ausfällen bei den Finanzierungen kam, welche Produktarten genutzt werden, welche Anlegerstruktur existiert und wie die Portale auf die neuen Befreiungsvorschriften reagieren. Dabei werden neben der klassischen Schwarmfinanzierung von Unternehmen und Immobilien auch Finanzierungen von sozialen und gemeinnützigen Projekten unter die Lupe genommen.

Methodische Vorgehensweise

Erhebung von Daten, qualitative Interviews, Expertengespräche.

Datenquellen

Crowdinvesting-Datenbank, Befragung von sozialen und gemeinnützigen Projekten.

Kontakt
Dr. Christa Hainz

Dr. Christa Hainz

Stellvertretende Leiterin des ifo Zentrums für Internationalen Institutionenvergleich und Migrationsforschung
Tel
+49(0)89/9224-1237
Fax
+49(0)89/907795-1237
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