Projekt

Kurzexpertise „Zeitlicher Rahmen für die weitere Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995“

Auftraggeber: Bundesministerium der Finanzen
Projektlaufzeit: Februar 2020 – April 2020
Bearbeitender Bereich:
Projektteam: van Deuverden, Kristina / Ragnitz, Joachim / Bach, Stefan / Gäbler, Stefanie / Nitschke, Remo

Fragestellung und Ziele des Projekts

Die Dresdner Niederlassung des ifo Instituts untersuchte im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) die weiterhin bestehenden finanziellen Mehrbelastungen des Bundes infolge der Wiedervereinigung sowie deren zukünftige Entwicklung bis 2030. Ziel war es, den zeitlichen Rahmen zur weiteren Rückführung des Solidaritätszuschlages abzuschätzen. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit dem ifo Zentrum für öffentliche Finanzen und politische Ökonomie sowie dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) durchgeführt.

Methodische Vorgehensweise

Zunächst wurden die (spezifischen) Zahlungen des Bundes sowie der Sozialversicherungen an Ostdeutschland für den Zeitraum 2005-2020 ermittelt, da hierfür bislang keine statistischen Erhebungen vorliegen. Im zweiten Schritt wurden Szenarien zur künftigen Entwicklung des Steueraufkommens in den Flächenländern und Stadtstaaten sowie der sich im Rahmen der jeweils geltenden Regelungen zur Steuerverteilung ergebenden weiteren Finanzströme berechnet. Auf Basis geltender politischer Entscheidungen, dem gültigen Rechtsstand sowie grundlegenden Annahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung wurden schließlich die auf Bundesebene anfallenden Ausgaben infolge der Wiedervereinigung bis 2030 abgeschätzt. Aus der Gegenüberstellung der projizierten Einnahmen und Ausgaben ließ sich ableiten, inwieweit eine überproportionale Belastung des Bundes fortbesteht.

Datenquellen

Arbeitskreis VGR der Länder (2018 und 2019)
Blum, Ulrich; Ragnitz, Joachim; Freye, Sabine; Scharfe, Simone; Schneider, Lutz (2009)
Bundesagentur für Arbeit (2020)
Bundesministerium der Finanzen (diverse Jahrgänge)
Statistisches Bundesamt (diverse Jahrgänge)

Ergebnisse

Direkte, auf die Wiedervereinigung zurückgehende Belastungen konnten auf Ebene der Länder kaum noch identifiziert werden. Die ostdeutschen Länder sind zwar nach wie vor finanzschwach, hierbei handelt es sich aber um typische Haushaltsprobleme, die auch in finanzschwachen westdeutschen Ländern und Kommunen zu finden sind.
Auf Bundesebene hingegen ergeben sich auf Basis der Berechnungen im Jahr 2020 einigungsbedingte Mehrbelastungen von rund 12 Mrd. Euro, die bis 2030 auf 11,2 Mrd. Euro zurückgehen. Auf Grundlage der im Basisszenario veranschlagten Steuereinnahmen ergeben sich im Jahr 2020 Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag von 20,2 Mrd. Euro. Im Jahr 2021 liegen sie bei 11,4 Mrd. Euro, bis 2030 steigen sie wieder auf 17,6 Mrd. Euro. Die Auswirkungen der Coronakrise auf die Steuereinnahmen und folglich auch auf den Solidaritätszuschlag sind in dieser Studie noch nicht berücksichtigt, wodurch die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag wahrscheinlich überschätzt werden. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag dürften die überproportionalen Belastungen daher erst in der zweiten Hälfte der 2020er Jahre übertreffen.

Publikation

Monographie (Autorenschaft)
Kristina van Deuverden, Joachim Ragnitz, Stefan Bach, Stefanie Gäbler, Remo Nitschke
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin, 2023
Politikberatung kompakt 193

Information

Kontakt
Portraitbild Prof. Joachim Ragnitz

Prof. Dr. Joachim Ragnitz

Stellvertretender Leiter der ifo Niederlassung Dresden
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