Stabile Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme
Projektlaufzeit: März 2022 – Juni 2023
Bearbeitender Bereich:
Fragestellung und Ziele des Projekts
Ziel des Projektes ist es, finanzielle und juristische Spielräume, sowie die ökonomische Sinnhaftigkeit einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen in den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen auszuloten. Die zentrale Frage lautet, ob die beitragsfinanzierten sozialen Sicherungssysteme der Bundesrepublik Deutschland (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) bei gleichbleibendem Leistungs- und Versorgungsniveau beitragsstabiler zu finanzieren sind, wenn die Beitragsbemessung alle Einkunftsarten der Versicherten einschließen und sie sich nicht nur auf die bisherigen gesetzlichen Regelungen beschränken würde.
Methodische Vorgehensweise
Die Untersuchung stellt auf eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage im Kreis der bereits sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ab. Dies könnte entweder durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf Arbeitseinkommen geschehen oder durch die Einbeziehung von Nicht-Arbeitseinkommen, wie Mieteinnahmen, Zinsen oder Dividenden, die bisher gar nicht zur Finanzierung der Sozialversicherung herangezogen werden. Eine Einbeziehung neuer Bevölkerungsgruppen in die Sozialversicherungspflicht wird nicht analysiert. Verschiedene Varianten der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage werden anschließend aus verfassungsrechtlicher Perspektive bewertet und mittels einer Simulationsrechnung hinsichtlich ihrer Aufkommenseffekte ökonomisch quantifiziert.
Datenquellen
Sozio-oekonomisches Panel (SOEP v37)
Ergebnisse
Aus juristischer Sicht besteht der größte Gestaltungsspielraum bei der Einbeziehung weiterer Einkommensarten in die Beitragspflicht. Eine maßvolle Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen erscheint ebenfalls möglich, eine vollständige Abschaffung ohne gleichzeitige Ausweitung des Leistungsumfangs ist dagegen aus verfassungsrechtlicher Perspektive als kritisch zu bewerten. Die ökonomische Analyse zeigt, dass die Ausweitung der Bemessungsgrundlage um zusätzliche Einkommensarten die Bemessungsgrundlage nur relativ wenig ausweitet und damit wenig zusätzliches Aufkommen generiert. Im Vergleich zum Status quo würde die Bemessungsgrundlage in der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich um 36 Mrd. Euro und in der gesetzlichen Rentenversicherung um 30 Mrd. Euro steigen. Eine Zusammenführung verschiedener Versicherungszweige in einem Sozialbeitrag erweist sich als nicht sinnvoll, da dadurch die Transparenz und die Governance der einzelnen Systeme reduziert werden.
Publikationen
Stabile Finanzierung des Rentensystems: Was Deutschland von anderen europäischen Ländern lernen kann
ifo Institut, Dresden, 2023
ifo Dresden berichtet, 2023, 30, Nr. 6, 12-17
Wie viel Beitragsaufkommen lässt sich durch die Einbeziehung zusätzlicher Einkommenskomponenten in der Sozialversicherung erzielen?
ifo Institut, Dresden, 2023
ifo Dresden berichtet, 2023, 30, Nr. 05, 14-18