Aufsatz in Zeitschrift

Schutzrechtliche Aspekte des Design

Günter Weitzel
ifo Institut für Wirtschaftsforschung, München, 1990

in: ifo Schnelldienst, 1990, 43, Nr. 23, 03-10

Durch illegale Nachahmungen können designaktiven, innovativen Unternehmen große finanzielle Nachteile und kaum zu quantifizierende Imageschäden entstehen. Zur Abwehr von Plagiaten können nach deutschem Recht verschiedene Schutzmöglichkeiten eingesetzt werden, z. B. Musterrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht. Auch die Novellierung des Geschmacksmustergesetzes, bringt noch keinen vollen rechtlichen Schutz für das Design, da es umständlich zu handhaben ist. Auf EG-Ebene ist die Harmonisierung der nationalen Markenrechte relativ weit fortgeschritten. Ein spürbarer Fortschritt auf dem Weg zu einem einheitlichen Musterschutz in Europa könnte von dem Diskussionsentwurf eines Musterrechts, des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht vom 3. April 1990 erwartet werden. Inwieweit diesen Aktivitäten Erfolg beschieden sein wird, hängt allerdings auch von den Unternehmen selbst ab, die sich in Plagiatsfällen teilweise offensichtlich zu sehr auf den Staat verlassen und daher versäumen die ersten Schritte zum Erwerb von Schutzrechten zu tun.

Schlagwörter: Deutschland, Produktdesign, Wettbewerbsrecht, Wettbewerb, Wettbewerbsbeschränkung, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Markenrecht, Europa, Patentrecht