Monographie (Autorenschaft)

Auswirkungen alternativer Vorschläge zur Unternehmensteuerreform

Willi Leibfritz, Josef Körner, Rüdiger Parsche
ifo Institut für Wirtschaftsforschung, München, 1990

ifo Studien zur Finanzpolitik / 47

Das Unternehmensteuersystem soll zu Beginn der nächsten Legislaturperiode reformiert werden. Diskutiert werden in diesem Zusammenhang insbesondere eine Senkung des Thesaurierungssatzes bei der Körperschaftssteuer sowie eine Reform der Gewerbesteuer. Im Rahmen einer Senkung des Körperschaftsteuersatzes wird teilweise auch eine weitere Senkung des Einkommensteuerspitzensatzes vorgeschlagen. Im folgenden werden die Auswirkungen alternativer Steuervorschläge quantifiziert, und zwar in zweifacher Hinsicht. Zum einen wird untersucht, wie sie sich auf die Steuerbelastung der Unternehmen auswirken. Zum anderen werden die fiskalischen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte analysiert. In der bisherigen Diskussion um diese Reform wird ein jährliches Entlastungsvolumen in der Größenordnung von 20 bis 25 Mrd.DM genannt. Eine Lösung, die diesem Entlastungsvolumen entspricht und bei der auch eine deutliche Entlastung der Unternehmer erreicht würde, wäre, den Körperschaftsteuerthesaurierungssatz deutlich zu senken und die Gewerbesteuer zu ersetzen (z.B. durch einen der Höhe nach begrenzten kommunalen Gewinnzuschlag). In diesem Fall würden sich die Entlastungen aber bei den Kapitalgesellschaften stärker als bei den Einzelunternehmungen und Personengesellschaften auswirken. Aber Einzelunternehmen und Personengesellschaften wäre es unbenommen, durch eine Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft die Steuerbelastung zu senken. Auf alle Fälle sollte aber geprüft werden, wie weit Körperschaftsteuersatz und Einkommensteuerspitzensatz auseinanderliegen können, ohne daß negative Auswirkungen auf die Unternehmens- und Wirtschaftsstruktur auftreten.

Schlagwörter: Unternehmen, Unternehmensbesteuerung, Steuerreform, Körperschaftsteuer, Steuerbelastung, Öffentlicher Haushalt, Gewerbesteuer, Gewinn, Einkommensteuer, Maschinensteuer