Aufsatz in Zeitschrift

Besteuerung von Unterhaltungsautomatem : die Gemeinden spielen kräftig mit

Josef Körner
ifo Institut für Wirtschaftsforschung, München, 1994

in: ifo Schnelldienst, 1994, 47, Nr. 36, 22-29

Sowohl auf der Basis gesamtwirtschaftlicher Daten als auch von Befragungen in acht Städten ergab sich, daß die Vergnügungssteuerbelastung in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Dennoch trägt das Aufkommen nicht einmal 0,5% zu den Gemeindesteuereinnahmen bei. Die ergänzend berechneten Elastizitätskoeffizienten zeigen, daß auch die Vergnügungssteuer gegen Aufkommensverluste durch Überdrehen der Steuerschraube nicht gefeit ist. Infolge der äußerst uneinheitlich festgesetzten Steuersätze ist bei der Vergnügungssteuer der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verletzt. Die Wettbewerbsposition der Unternehmen wird durch die Vergnügungssteuer in unterschiedlichem Umfang beeinträchtigt. Um diese negativ zu beurteilenden Sachverhalte auszuräumen, sollten die zuständigen Landesinnnenminister bzw. Finanzsenatoren in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden eine einheitliche Regelung der Vergnügungsbesteuerung von Unterhaltungsautomaten anstreben. Dies wäre kostensparend, steuervereinfachend und förderte die Wettbewerbsneutralität. Wegen ihres geringen Anteils an den Steuereinnahmen der Gemeinden ist die Vergnügungssteuer nicht in der Lage, einen entscheidenden Beitrag zur Lösung der Finanzierungsprobleme der Gemeinden zu leisten. Dieser Sachverhalt sollte die Erkenntnis reifen lassen, daß die Anspannung der Steuersätze bis an die Obergrenzen wegen negativer Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlagen nicht automatisch fiskalische Erfolge garantiert.

Schlagwörter: Deutschland, Steuer, Automat, Vergnügungsteuer, Gemeinde, Steuerbemessung