Aufsatz in Zeitschrift

Warum sollten bildende Künstler in Europa am Wiederverkauf ihrer Werke beteiligt werden? : zur Diskussion um die Harmonisierung des Folgerechts in der EU

Elisabeth Becker
ifo Institut für Wirtschaftsforschung, München, 1994

in: ifo Schnelldienst, 1994, 47, Nr. 30, 03-13

Die Europäische Kommission wird sich in diesem Herbst erneut mit der Frage beschäftigen, ob das Folgerecht, also der Anspruch des Urhebers auf Geldleistungen bei der Weiterveräußerung von Kunstwerken über Kunsthändler oder Versteigerer, auf EU-Ebene harmonisiert werden soll. Neun der zwölf EU-Mitgliedstaaten haben das Folgerecht gesetzlich verankert, regelmäßig abgeführt wird es bisher allerdings nur in Deutschland, Frankreich, Belgien, Spanien und Dänemark. In Großbritannien, dem Land mit dem bedeutendsten Kunstmarkt in Europa, existiert - wie übrigens auch in Japan, den USA oder der Schweiz - kein Folgerecht. Das ifo Institut hat soeben ein Gutachten abgeschlossen, in dem untersucht wird, wie sich das nicht harmonisierte Folgerecht auf den europäischen Kunstmarkt auswirkt. Da das Folgerecht nur einer der zahlreichen Faktoren ist, die die wirtschaftliche Entwicklung der Kunstmärkte beeinflussen, dürfte London auch bei einer Harmonisierung des Folgerechts das führende europäische Kunsthandelszentrum bleiben. Allerdings würden andere Märkte, z.B. der französische und der deutsche, wahrscheinlich von einer Angleichung der Wettbewerbsbedingungen im Kunsthandel profitieren. Denn die Harmonisierung hätte zwar eine gewisse Umverteilung der Kunstmarktumsätze, kaum jedoch einen Rückgang des Gesamtumsatzes zur Folge.

Schlagwörter: Künstlerische Berufe, Kultur, Recht, Europäische Wirtschafts- und W, Urheberrecht, Kunst, Auktion, Steuer