Monographie (Autorenschaft)

Zur Zusammensetzung des Arbeitseinkommens der nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherten Künstler und Publizisten in den alten Bundesländern

Marlies Hummel, Cornelia Waldkircher-Heyne
ifo Institut für Wirtschaftsforschung, München, 1994

ifo Studien zu Kultur und Wirtschaft / 10

Selbständige Künstler und Publizisten sind durch das Künstlersozialversicherungsgesetz seit dem 1. Januar 1983 als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung einbezogen. Die Künstler zahlen an die Künstlersozialkasse den halben Beitragsanteil. Die andere Beitragshälfte wird durch die Künstelersozialabgabe und den Bundeszuschuß aufgebracht. Zur Berechnung des Abgabensatzes wird nach den vier Kunstbereichen Wort, bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst unterschieden. Die Studie gibt Auskunft, wie sich die von den Versicherten und Zuschußberechtigten aus ihrer künstlerischen und publizistischen Tätigkeit erzielten Arbeitseinkommen auf die vier Kunstbereiche aufteilen. Außerdem wird aufgeführt, in welchem Umfang die von den Versicherten in jedem der vier Kunstbereiche erzielten Arbeitseinkommen auf Geschäften mit abgabepflichtigen Verwertern beruhen. Der Bundeszuschuß trägt dem Umstand Rechnung, daß die versicherten Künstler und Publizisten ihre Honorare nicht ausschließlich von abgabepflichtigen Verwertern erhalten.

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