Aufsatz in Zeitschrift

All her trouble seemed so far away - USA v. Japan before the WTO

Christopher Heath
ifo Institut für Wirtschaftsforschung, München, 1996

in: Japan Analysen Prognosen, 1996, Nr. 118, 16-22

Am 15. April 1994 wurde der Schutz geistigen Eigentums mit in die GATT Verträge als Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rigthts (TRIPS) aufgenommen. Die Staaten, die diese Verträge unterzeichnet haben, verpflichteten sich dazu, den Mindeststandard des geistigen Eigentumschutzes zu gewährleisten. Dieser Bericht beschreibt die Entwicklung des Urheberrechts in Japan. Das japanische Urheberrecht geht auf das Jahr 1899 zurück. 1934 wurde erstmals der gesetzliche Schutz auch auf Verwertungsgesellschaften und Tonträgerproduzenten ausgeweitet. Allerdings galten diese gesetzlichen Regelungen nur für japanische Produzenten. Für ausländische Hersteller wurden andere Maßstäbe angesetzt. Erst 1978 stimmte Japan einem internationalen Abkommen zu, das auch ausländische Tonträgerproduzenten schützt. Dieser Schutz reichte bis in das Jahr 1971 zurück. Die USA verlangten von Japan allerdings eine Erweiterung, unter die rückwirkend auch Produkte fallen, die vor 1971 hergestellt wurden. Jetzt garantiert Japan einen rückwirkenden Schutz über einen Zeitraum von 50 Jahren.

Schlagwörter: Japan, Vereinigte Staaten, Außenhandel, Recht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Verwertungsgesellschaft