Aufsatz in Zeitschrift

Zum Reformentwurf zur Erneuerung des Steuerrechts von Paul Kirchhof

Dieter Dziadkowski, Franz W. Wagner, Rolf Peffekoven
ifo Institut, München, 2011

ifo Schnelldienst, 2011, 64, Nr. 24, 03-19

Wie ist der von Paul Kirchhof in diesem Jahr vorgelegte Entwurf zur Reform des deutschen Steuerrechts zu beurteilen? Dieter Dziadkowski, Mitglied der Ursprungslandkommission und der Einkommensteuer-(Bareis)-Kommission, betont, dass der Reformentwurf »ein ganzheitliches Werk« sei mit dem Ziel, das Steuerrecht zu vereinfachen und eine gleichmäßige Steuerbelastung für den Bürger zu schaffen. Insbesondere sollten löchrige Bemessungsgrundlagen, die durch zahlreiche Ausnahmetatbestände entstanden seien und zu überhöhten Steuersätzen geführt hätten, sachgerechter gestaltet sowie die Steuerartenvielfalt abgeschafft und auf vier Steuerarten reduziert werden. Seiner Ansicht nach könnte eine Umsetzung des Vorschlags von Paul Kirchhof zu einer wahrhaft »Großen Steuerreform « führen, »sofern sich die derzeitigen Entscheidungsträger trotz Eurokrise zu einer verbesserten Steuerpolitik durchringen könnten«. Franz W. Wagner, Universität Tübingen, ist dagegen skeptischer. Seiner Ansicht nach würde das Kurz- Gesetz das auf »code law« basierende Konstruktionsprinzip des bisherigen Steuerrechts durch ein System des »case law« ersetzen, dessen Beitrag zur Steuervereinfachung zweifelhaft sei. Wegen weiterhin unterschiedlicher Methoden der Einkommensermittlung in Bezug auf die Breite und Periodisierung von Steuerbemessungsgrundlagen würden bislang nicht auftretende, unerwünschte allokative Wirkungen entstehen. Und schließlich würde der geplante Niedrigtarif der Einkommensteuer von 25% vor allem für hohe Einkommen zu günstigen Ergebnissen führen. Rolf Peffekoven, Universität Mainz, sieht bei einer möglichen Umsetzung des Kirchhof-Modells, z.B. bei der Umsatzsteuer, erhebliche Probleme, die sich aufgrund EU-rechtlicher Restriktionen ergeben, und weist ebenfalls darauf hin, dass die angestrebte Reform bei der Einkommensteuer Entlastungen vor allem für die Bezieher höherer Einkommen bringen würde. Dem ständen deutliche Mehrbelastungen bei der Umsatzsteuer gegenüber, die in erster Linie die Bezieher niedriger Einkommen treffen würden.

Schlagwörter: Steuerreform, Steuerrecht, Steuerpolitik, Steuerbemessung, Einkommensteuer, Deutschland
JEL Klassifikation: H200,H240

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Zeitschrift (Einzelheft)
ifo Institut, München, 2011